In einem öffentlichen Statement an Justizminister Wolfgang Brandstetter teilen 16 Organisationen, die im Internetfeld aktiv sind, ihren Unmut über das Urheberrechtspaket der EU-Kommission mit. [...]
Gemeinsam mit namhaften österreichischen Verbänden hat die ISPA als Interessenvertretung der heimischen Internetwirtschaft im Rahmen der öffentlichen Konsultation des zuständigen Ministeriums zum Urheberrechtspaket der EU-Kommission ein öffentliches Statement erarbeitet, das heute am 25. Oktober 2016, an das Justizministerium übermittelt wurde und mit folgenden Worten beginnt: „“Wir vertreten geschlossen die Ansicht, dass die Novellierung des Urheberrechts eine große Chance für die Zukunft birgt, um den digitalen europäischen Lebens- und Wirtschaftsraum zu einem globalen Vorreiter zu machen. Daher möchten wir auf Aspekte hinweisen, welche wir als einen Rückschritt sehen würden, und den zu befürchtenden, negativen Auswirkungen entgegentreten.“
Zusammengefasst kritisieren die Organisationen die Verpflichtung zur Online-Überwachung sowie die Behinderung innovativer Dienste und setzen sich für die Förderung vielfältigen Austausches ein.
„Die Unterzeichnenden begrüßen zwar die Bestrebungen der EU-Kommission zur Anpassung des Urheberrechts an das digitale Zeitalter, im Zuge dessen darf aber die Entwicklung des europäischen digitalen Binnenmarktes nicht behindert oder Überwachung forciert werden. Vielmehr ist eine Berücksichtigung zeitgemäßen Nutzungsverhaltens und natürlich auch der Grundrechte gefragt“, so Maximilian Schubert, ISPA Generalsekretär und Initiator der gemeinsamen Stellungnahme.
Drei kritische Punkte
• Verpflichtung zur Online-Überwachung als Eingriff in die Grundrechte
Die Unterzeichnenden erkennen die Wichtigkeit des Schutzes geistigen Eigentums an. Die im derzeitigen Entwurf vorgesehene generelle Überwachungspflicht großer Hosting-Provider, also eine Überprüfung von Uploads auf Urheberrechtsverletzungen, ist jedoch in jedweder Hinsicht als unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte der bzw. des Einzelnen zu werten und wird strikt abgelehnt.
• Behinderung neuer und innovativer Dienste
Presseverleger und zahlreiche andere Wirtschaftszweige sehen sich im Zuge der Digitalisierung und des sich ändernden Nutzerverhaltens mit erheblichen Herausforderungen konfrontiert. Die Einführung europaweiter Leistungsschutzrechte stellt diesbezüglich aber keinen vernünftigen Lösungsansatz dar. Vielmehr führen sie zu einer „lose-lose“-Situation sowohl für Presseverleger, Anbieter von Suchdiensten, Newsportale als auch nicht zuletzt für Nutzerinnen und Nutzer und stehen somit dem Bestreben nach einem verbesserten, fortschrittlichen Urheberrecht entgegen.
• Förderung des sozialen und wissenschaftlichen Austauschs
Die Kommunikation und der Austausch über das Internet sind heute essentielle Bestandteile des Alltags der europäischen Bevölkerung. Gerade innovativen Non-Profit-Organisationen wird dadurch ermöglicht, über ihre Portale den Nutzerinnen und Nutzern eine noch nie dagewesene Bandbreite an Informationen zur Verfügung zu stellen und auf diese Weise Kulturgüter zu bewahren und freie Bildung zu ermöglichen. Die Unterzeichnenden ersuchen daher die urheberrechtlichen Bestimmungen an die Anforderungen der Wissensgesellschaft im Internet anzupassen und beispielsweise im Bereich der Panoramafreiheit zu vereinheitlichen.
Folgende Verbände und Institutionen tragen das gemeinsame Statement mit und haben dieses unterzeichnet: AKVorrat, AustrianStartups, Creative Commons Österreich, Digital Society, fairkom, Forum neue Medien Austria, Freischreiber Österreich, Initiative für Netzfreiheit, ISPA – Internet Service Providers Austria, KRIBIBI, Österreichische Computer Gesellschaft, Österreichischer Journalisten Club, VAT – Verband Alternativer Telekom-Netzbetreiber, Vereinigung Österreichischer Bibliothekarinnen und Bibliothekare, VIBE – Verein für Internetbenutzer Österreichs und Wikimedia Österreich.
Wer sich für die vollständige Fassung des zweiseitigen Statements wie auch die Stellungnahme der ISPA interessiert, der kann diese unter www.ispa.at/jointstatement abrufen.
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