Jailbreaking bei Handys legal, bei Tablets nicht

Das US-Copyright-Office (UCO) hat verlautbart, dass eine Präzisierung der entsprechenden Gesetze das Jailbreaking von Tablets und Spielekonsolen künftig verbietet. Seltsamerweise bleibt die Praxis bei Smartphones legal, auch wenn künftig der Netzbetreiber ein Wort mitzureden hat. [...]

Die neue Rechtslage gilt seit Sonntag, 28. Oktober und bleibt zumindest für die nächsten drei Jahre in Kraft, wie verschiedene US-Medien berichten. Die offizielle Rechtfertigung für die schwer nachvollziehbare Ungleichbehandlung der Geräte ist schwammig. In einer Aussendung führt die verantwortliche Urheberrechts-Behörde hauptsächlich zwei Gründe für die Illegalität von Jailbreaks bei Tablets und Konsolen an: Erstens seien Videospiele aufwendiger und kostspieliger in der Herstellung als Smartphone-Apps, was einen verstärkten Schutz der entsprechenden Geräte rechtfertige. Und zweitens seien Smartphones viel weiter verbreitet, was eine Ausnahmestellung in der Rechtssprechung bedinge. Mit seiner Entscheidung hat das UCO einem Konglomerat aus Fürsprechern einer Ausweitung der Jailbreak-Befugnisse eine deutliche Absage erteilt.
Um der hohen Geschwindigkeit des technischen Wandels Rechnung zu tragen, können Rechteinhaber und andere Interessengruppen seit 2000 alle drei Jahre Vorschläge für Änderungen des Urheberrechtes einbringen. Seit 2010 stellt das Jailbreaken von Smartphones keinen Verstoß gegen den Digital Millennium Copyright Act mehr dar. Organisationen wie die Electronic Frontier Foundation, Mozilla Corporation und die Free Software Foundation wollten mit ihren jüngsten Vorschlägen eine Ausweitung des Jailbreak-Rechtes erwirken, konnten die UCO aber augenscheinlich nicht überzeugen.
Stattdessen spielt die UCO den Herstellern geschlossener Software-Ökosysteme in die Hände und erschwert das Jailbreaken von Geräten. Ab 2013 wird unter den neuen Gesetzen nämlich auch das Öffnen von Smartphones für Anwendungen von Drittanbietern erschwert. Es bleibt zwar legal, User müssten sich aber praktisch eine Erlaubnis ihres Netzbetreibers holen, um sich rechtlich abzusichern. Die neuen Gesetze bleiben bis 2015 in Kraft, dann können Interessenverbände wieder Argumente für eine Änderung der Rechtslage bei der UCO einreichen. Bis dahin wird wahrscheinlich auch das Argument, dass Handys weiter verbreitet sind als Tablets, seine Gültigkeit verloren haben.(pte)

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