Kein Push-E-Mail-Verbot für Microsoft

Microsoft ist in Deutschland einem Verbot von Push-Benachrichtigungen bei seinen E-Mail-Diensten entgangen. [...]

Das Landgericht Mannheim ist der Ansicht, dass die Google-Tochter Motorola keinen Unterlassungsanspruch auf Basis eines entsprechenden Patents hat, da Microsoft und die Motorola-Konzernmutter Google zuvor bereits einen Lizenzvertrag abgeschlossen hatten. Das Verfahren wurde ausgesetzt, weil Microsoft und Apple das Schutzrecht beim Bundespatentgericht anfechten. Der Windows-Riese zeigte sich am Freitag zufrieden: „Diese Entscheidung ist ein Gewinn für die Verbraucher“, erklärte Microsoft-Manager David Howard.
Microsoft und Google hatten bereits vor dem Kauf von Motorola durch Google eine Vereinbarung rund um die Nutzung der Microsoft-Technologie ActiveSync geschlossen. Aus dieser Vereinbarung ergeben sich nach Ansicht von Microsoft auch Nutzungsrechte von Google-Patenten zum Thema Push-E-Mail. Nach Einschätzung des deutschen Patentexperten Florian Müller, der den Patentkrieg in der Mobilfunk-Industrie beobachtet, könnte es nun noch um Schadenersatz für die Zeit vor der im vergangenen Jahr abgeschlossenen Motorola-Übernahme durch Google gehen. Beim Push-Verfahren werden neue E-Mails direkt an Geräte der Adressaten weitergeleitet. Motorola hatte sich mit diesem Patent vor über einem Jahr bereits gegen Apple durchgesetzt. Danach musste der iPhone-Konzern die Push-Funktion für seine E-Mail-Dienste wie iCloud in Deutschland abschalten. Die Mails werden jetzt in regelmäßigen Abständen abgerufen. Apple ging gegen die Entscheidung in Berufung.


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