Kein Urteil am Freitag im Telekom-Prozess

Im Telekom-Prozess wird heute wohl kein Urteil mehr gefällt. Richter Michael Tolstiuk hat alle Beweisanträge der Verteidiger auf zusätzliche Zeugen und Gutachten abgewiesen. [...]

Lediglich ein Zeuge wird noch geladen, der wegen Abwesenheit der Ladung bisher nicht Folge leisten konnte. Betreffend der von den Anwälten der Beschuldigten gestellten Anträge mit dem Ziel, mutmaßliche Kursmanipulationen der Telekom-Aktie von dritter Seite nachzuweisen, sagte der Richter, alle diese Anträge würden abgelehnt. Das Gericht sehe es als erwiesen an, dass es „Veränderungen“ gegeben habe.
Die Anwälte der Beschuldigten verteidigen die Handlungen ihrer
Mandanten: Der Vorstand habe nur einen „rechtswidrigen Angriff“ auf den Kurs der Telekom-Aktie abgewehrt, so der Anwalt des Brokers Johann Wanovits, Manfred Ketzer, in seinen Ausführungen. „Hier lagen sehr wohl rechtswidrige Angriffe vor, die FMA hat sich schlichtweg nicht darum gekümmert.“ Ketzer ortet „kursdrückende Maßnahmen“ der Deutschen Bank, die mit Telekom-Aktien gehandelt habe. Diese habe Crossing- und Compliance-Bestimmungen verletzt.
Der Vorstand habe gehandelt, um die Gefahr für das Unternehmen – worin der Anwalt die Nicht-Aktivierung des Manager-Prämienprogramms sieht – abzuwehren. Daher sei es gerechtfertigt gewesen, Wanovits zu ersuchen, den Kurs der Telekom-Aktie zu heben. Wenn das Prämienprogramm nicht schlagend geworden wäre, hätte dies für das Image des Unternehmens und somit für den Unternehmenswert Schaden verursacht.

   Warum die heute Angeklagten bei der damaligen FMA-Untersuchung des Kurssprungs vom Februar 2004 über ihren Verdacht, dass der Kurs rechtswidrig nach unten manipuliert worden sei, geschwiegen hatten, darauf gingen die Anwälte nicht ein.


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