Gute Nachrichten für alle, die den Sommerurlaub im EU-Ausland verbringen wollen: Die EU wird die Regelung "Roaming zu Inlandspreisen" um weitere zehn Jahre verlängern. [...]
Gemäß den neuen Regeln, die das EU-Parlament am 24. März mit großer Mehrheit angenommen hat, können Smartphone-Nutzer weiterhin ohne zusätzliche Kosten im EU-Ausland telefonieren, SMS schreiben und mobile Daten nutzen. Außerdem haben sie im Ausland Anspruch auf die gleiche Qualität und Geschwindigkeit der Mobilfunkverbindung wie im Inland – sofern dies das Netz des besuchten Landes ermöglicht. Praktiken, die die Qualität der Roaming-Dienste verringern, wie etwa das Umschalten der Verbindung von 4G auf 3G, sind damit ausdrücklich nicht mehr erlaubt, teilte das EU-Parlament mit.
Die neuen Regeln sehen zudem vor, dass Reisende und Menschen mit Behinderungen ohne zusätzliche Gebühren Zugang zu Notdiensten haben – sei es per Anruf oder per SMS. Die Netzbetreiber müssen dabei nicht nur Informationen über die europäische Notrufnummer 112 bereitstellen, sondern auch die Angaben zum Standort des Anrufenden übermitteln.
Deckelung bei Roaming-Vorleistungsentgelten
Die Roaming-Vorleistungsentgelte – der Großhandelspreis, den sich die Mobilfunkbetreiber gegenseitig in Rechnung stellen, wenn ihre Kunden andere Netze nutzen – werden ab 2022 auf zwei Euro pro Gigabyte gedeckelt und schrittweise auf 1 Euro im Jahr 2027 gesenkt. Wichtig in diesem Zusammenhang für Urlauber (und Geschäftsreisende), die im EU-Ausland allzu großzügig mit ihrer Daten-Flatrate umgehen: Werden die vertraglich festgelegten Grenzen überschritten, dürfen die zusätzlichen Entgelte nicht höher sein als die Obergrenzen für Vorleistungs-Roaming-Entgelte.
Keine Entscheidung wurde – vorerst – hinsichtlich eines Vorschlags der Abgeordneten erzielt, Aufschläge für Anrufe innerhalb der EU ganz fallen zulassen. Derzeit sind die Kosten für solche Telefonate auf 19 Cent pro Minute gedeckelt. Die EU-Kommission will jedoch diesen Vorschlag prüfen und bewerten, ob eine weitere Senkung dieser Obergrenze erforderlich ist, hieß es.
Die neue Regelung verlängert die 2017 für fünf Jahre beschlossene Aussetzung der Roaming-Aufschläge, die am 30. Juni dieses Jahres auslaufen sollte, um weitere zehn Jahre. Um in Kraft zu treten, muss das Gesetz noch vom Rat gebilligt werden, wobei es sich dabei um eine reine Formalie handeln soll.
*Manfred Bremmer beschäftigt sich mit (fast) allem, was in die Bereiche Mobile Computing und Communications hineinfällt. Bevorzugt nimmt er dabei mobile Lösungen, Betriebssysteme, Apps und Endgeräte unter die Lupe und überprüft sie auf ihre Business-Tauglichkeit. Bremmer interessiert sich für Gadgets aller Art und testet diese auch.
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