Wer in der US-Metropole Salt Lake City seinen Vermieter nicht auf Facebook liked, begeht aus dessen Sicht Vertragsbruch. [...]
Die Mieter der City Park Apartments staunten nicht schlecht, als sie die skurrile Aufforderung eines Morgens an ihren Haustüren fanden. Sie hätten maximal fünf Tage Zeit, um ein „Gefällt mir“ auf Facebook abzugeben.
Die Mieter ließen sich die Like-Jagd nicht gefallen und wendeten sich an die lokale Medienanstalt KSL-TV sowie an die Facebook-Seite des Wohnhauses, um ihrem Unmut freien Lauf zu lassen. „Es ist eine Verletzung meiner Privatsphäre“, „Ich will nicht gezwungen werden, etwas zu mögen und dann noch damit bedroht werden.“, „Es ist unerhört.“, lauten nur einige der Reaktionen der Bewohner auf die Vorgangsweise.
Im Zusatz zum Mietvertrag sieht sich der Vermieter auch im Recht, Fotos von Mietern und Besuchern auf der Unternehmensseite bei Facebook zu posten. Experten kritisieren die Vorgehensweise als unzulässig. Schon allein der Umstand, dass Ältere oder Menschen mit Behinderung möglicherweise keinen Internetzugang hätten, würde einen Akt der Diskriminierung darstellen, so der lokale Mietrechtsexperte Zachary Myers.
Nachdem ein Shitstorm über die Facebook-Seite des Unternehmens zog, die auch bald danach geschlossen wurde, wurde der Mietzusatz zurückgenommen. In einer Stellungnahme entschuldige sich das Unternehmen für die entstandene Aufregung. Die Intention für den Zusatz war, Fotos die während einer gemeinschaftlichen Pool-Party aufgenommen wurden, auch legal auf der Facebook-Seite des Unternehmens posten zu können. (pte)
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