Gastkommentar: Open Source Software in Unternehmen – Ist das erlaubt?

Um Open Source Software ranken sich viele Mythen: Sie darf nicht verkauft werden, sie darf nicht kommerziell eingesetzt werden und überhaupt ist die Nutzung – außer im privaten Bereich – sehr problematisch. [...]

Eines vorweg: Wenig davon ist richtig, das Meiste schlicht falsch. Bei jeder Software legt der Berechtigte (meist der Entwickler selbst) die Art und Weise der Nutzung und Verwertung der Software fest – er stellt die Software unter eine sogenannte Lizenz. Bei „richtiger“ Open Source Software erfüllt diese Lizenz alle Kriterien der Definition der Open Source Initiative. Darin ist – unter anderem – festgelegt, dass die Lizenz keine Nutzungseinschränkung enthalten darf. Damit darf etwa die kommerzielle Nutzung, also die Nutzung der Software im Rahmen eines Unternehmens, nicht ausgeschlossen werden, weshalb Unternehmer, sofern im Lizenzvertrag nicht ausgeschlossen auch Open Source Software im Rahmen ihres Betriebs nutzen und verwenden dürfen. Problematisch ist, dass einige im Umlauf befindlichen Lizenzen – etwa die Creative Commons – unter gewissen Voraussetzungen die kommerzielle Nutzung ausschließen. Unternehmer sind daher gut beraten, wenn sie sich vor dem Einsatz der Software die enthaltenen Lizenzen prüfen lassen.
Da der Begriff „Open Source“ mitunter missverstanden werden kann, hat sich Open Source in Richtung „Free Software“ weiterentwickelt, wobei „Free“ nicht als Gratis, sondern als „frei“ zu lesen ist. Mit anderen Worten: Es geht um freie Rede und nicht um Freibier. Damit erledigt sich auch der Mythos, dass Open Source Software oder aber auch Freie Software nicht verkauft werden darf. 
Neben der Nutzung der Software passen Unternehmer oftmals Open Source Software auf eigene Bedürfnisse an. Die Anpassung der Software ist – gerade bei Open Source – in den meisten Fällen zulässig. Der Unternehmer (bzw. dessen Entwickler) muss jedoch die jeweilige Lizenz beachten, aus der oftmals hervor geht, dass Änderungen (Bearbeitungen) erneut unter dieselbe Lizenz wie die ursprüngliche Software gestellt werden müssen (sogenanntes CopyLeft).
Gerade die geringen Anschaffungskosten macht Open Source Software für Unternehmen interessant. Unternehmer dürfen jedoch nicht übersehen, dass in Softwareprodukten zahlreiche verschiedene Lizenzen enthalten sein können, sodass die jeweiligen Lizenzen vor der Nutzung geprüft werden müssen. 
* Markus Dörfler ist Rechtsanwalt in Wien und auf IT-Recht, Immaterialgüterrecht und Datenschutzrecht spezialisiert.

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