Gastkommentar: Wer den Kopf in den Sand steckt, knirscht später mit den Zähnen
Dienstleister schrecken vor allem aufgrund von mangelndem Interesse, großem Aufwand und fehlenden Informationen vor einer Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen zurück. Das zeigt der Heid Schiefer Report 2011, bei dem 510 Entscheidungsträger befragt wurden. Dazu kommt das negative Image: 48 Prozent bezeichnen Ausschreibungen als "manipuliert", lediglich acht Prozent als transparent. An faire Bedingungen glauben überhaupt nur drei Prozent. Zu Unrecht, wie ich meine! Denn genau dafür gibt es das Bundesvergabegesetz. [...]
„Scheinausschreibungen“, bei denen die Anforderungen einen bestimmten Bieter (ob vorsätzlich oder zufällig) begünstigen, gibt es in Einzelfällen leider tatsächlich. Als Bieter dürfen Sie in solchen Fällen nicht einfach aufgeben. Wer sich wehrt, gewinnt – nicht immer, aber sehr oft! Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Bieter sah sich mit einer auf die Konkurrenz maßgeschneiderten IT-Leistungsbeschreibung konfrontiert. Innerhalb der vorgesehenen Frist wurde eine Reklamation an den Auftraggeber geschickt, der daraufhin die produktspezifischen Festlegungen korrigierte. Freie Bahn für eine erfolgreiche Angebotslegung.
Der Handlungsspielraum eines Bieters endet nicht bei der Angebotslegung, sondern kann auch laufende Projekte retten. Kürzlich wandte sich ein IT-Dienstleister an uns, da sein Auftraggeber den Vertrag auflösen wollte. Begründung: Die implementierte Software sei nicht brauchbar. Auch hier gilt die Devise: Wer nicht kämpft, hat schon verloren. Gemeinsam analysierten wir die vertragliche Lage und entwickelten auf Basis einer IT-rechtlichen Risikoeinschätzung Empfehlungen für die weitere Vorgehensweise. So konnte Rechtssicherheit geschaffen, und das Projekt schlussendlich zur beiderseitigen Zufriedenheit abgeschlossen werden.
Insbesondere bei Angeboten außerhalb des Heimatmarktes empfiehlt sich eine vorsorgliche Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Einem international tätigen Unternehmen, das in Österreich Leistungen über Cloud Services anbieten wollte, konnten wir durch das Verfassen eines Rechtsgutachtens über Möglichkeiten und Grenzen eine wertvolle Entscheidungshilfe liefern. Dazu gehörte auch die Evaluierung von möglichen Serverstandorten im Hinblick auf datenschutzrechtliche Zulässigkeit unter Berücksichtigung der speziellen gesetzlichen Vorgaben für Gesundheitstelematik. Mögliche rechtliche Stolperfallen konnten so bereits vor Angebotslegung erkannt werden.
Fazit: Setzen Sie sich als IT-Dienstleister aktiv mit den Spielregeln des Vergaberechts auseinander und machen Sie von Ihren Möglichkeiten Gebrauch. Zeigen Sie, was Sie zu bieten haben! Zu holen gibt es jedenfalls genug…
* Martin Schiefer ist Partner bei der Rechtsanwaltskanzlei Heid Schiefer.
Im Rahmen der Business Circle Vergabe Akademie finden im Herbst 2012 mehrere Fachveranstaltungen unter Beteiligung von Heid Schiefer Rechtsanwälte statt. Alle Leser der Computerwelt, die bei der E-Mail-Anmeldung (über die Homepage www.businesscircle.at) das Codewort „Heid Schiefer“ angeben, erhalten den Kanzlei-Rabatt auf den Normalpreis (bei jeder Veranstaltung extra ausgewiesen).
Folgende Veranstaltungen stehen zur Auswahl:
11./12. Oktober: 10. Vergabeforum 2012 (Österreichs größte Plattform für Auftraggeber und Bieter) – EUR 100,– Kanzlei-Rabatt
22./23. Oktober: Vergaberecht für Anfänger (Basics für Einsteiger – Rechtsgrundlagen und Basiswissen für die ersten Ausschreibungen) – EUR 100,– Kanzlei-Rabatt
24. Oktober: Die Ausschreibung in der Praxis (Aufbauseminar/Update für Praktiker – alle relevanten Schritte des Vergabeverfahrens anhand einer Musterausschreibung) – EUR 100,– Kanzlei-Rabatt
7. November 2012: Fachseminar Neuerungen bei der Vergabekontrolle (Chancen und Gefahren beim Vergaberechtsschutz für Bieter und Auftraggeber) – EUR 100,– Kanzlei-Rabatt
8. November 2012 (Beginn): Vergaberechtlicher Lehrgang (Die führende Fachausbildung für Auftragnehmer, Auftraggeber und beratende Berufsgruppen in Österreich mit allen Neuerungen der BVergG-Novelle 2012) – EUR 300,– Kanzlei-Rabatt
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