Seit knapp zwei Jahren gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung. Unternehmen und Organisation haben dadurch u.a. erweiterte Informationspflichten, müssen Verarbeitungsverzeichnisse für Personendaten erstellen sowie Datenschutz schon in Produktionsprozessen berücksichtigen. Ein Kommentar von Bitkom-Präsident Achim Berg. [...]
Die Coronakrise zeigt, welche herausragende Bedeutung der Datenschutz in Deutschland inzwischen hat. Dabei dominiert der Datenschutz selbst in dieser Krisensituation viele weitere Rechte wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit, Versammlungsfreiheit, Gewerbefreiheit oder den Zugang zu schulischer Bildung. So werden einerseits weitgehende Einschränkungen von Grundrechten akzeptiert, gleichzeitig scheiterte die Veröffentlichung einer von vielen Einschränkungen befreienden Tracing-App an Datenschutzbedenken. Schulen können ihren Unterrichtsbetrieb nicht wieder aufnehmen und verlieren zu vielen Schülern einen funktionierenden Kontakt, gleichzeitig wird Lehrern der Einsatz vieler gut funktionierender Videoplattformen mit Hinweisen auf Datenschutzprobleme kategorisch verboten. Offenkundig ist das bislang gut ausbalancierte System an Freiheits- und Schutzrechten mit der DS-GVO aus den Fugen geraten.
Das Gesetzgebungsverfahren zur Datenschutz-Grundverordnung war eines der aufwändigsten in der Geschichte der Europäischen Union. Die Bilanz der DS-GVO ist hingegen bestenfalls bescheiden. Das allgemeine Bewusstsein für das Thema Datenschutz hat stark zugenommen, und das ist in jedem Fall positiv. Von einem EU-weit einheitlichen Datenschutzniveau sind wir in der Praxis aber noch weit entfernt – dafür ist die Auslegung in den Mitgliedsstaaten zu unterschiedlich. Auch zwei Jahre nach Geltungsbeginn der DS-GVO haben viele Unternehmen noch nicht alle Anforderungen umgesetzt. Nicht wenige sind der Meinung, eine komplette Umsetzung der DS-GVO sei nicht möglich. Die Aufsichtsbehörden sind ihrerseits mit einer nicht zu bewältigenden Flut an Anfragen konfrontiert. Im Ergebnis stehen auf allen Seiten hohe personelle und finanzielle Aufwände.
Nach der geplanten Evaluierung der Datenschutzregeln muss die EU den grundsätzlichen Geburtsfehler beseitigen: Die DS-GVO reglementiert jeden einzelnen Datenverarbeitungsvorgang und jede Datenerhebung. Vereine, Startups und Großkonzerne werden über denselben Kamm geschoren und nicht differenziert behandelt. Die in der DS-GVO vorgesehenen Ausnahmen für kleinere Unternehmen kommen in der Praxis so gut wie nie zum Tragen. Dabei sollten Art und Umfang der Datenverarbeitungen ausschlaggebend für die Verpflichtungen sein, auch sollte man die Regeln grundsätzlich vereinfachen. In der Forschung sollten der Datennutzung weniger Hürden in den Weg gestellt werden – insbesondere für EU-weite Projekte im Gesundheitsbereich.
Die Wirtschaft nimmt Datenschutzregeln zunehmend als Herausforderung war. So sehen derzeit acht von zehn Unternehmen (79 Prozent) Datenschutzanforderungen als die größte Hürde beim Einsatz neuer Technologien. Im Vorjahr sagten dies erst drei Viertel (74 Prozent), im Jahr 2018 nicht einmal zwei Drittel (63 Prozent). Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Bitkom-Unternehmensbefragung aus dem April 2020.
*Achim Berg ist Präsident des deutschen Digitalverbands Bitkom. Zur geplanten Evaluierung der DS-GVO durch die EU-Kommission hat Bitkom Empfehlungen erarbeitet. Aus Bitkom-Sicht sollte es vor allem eine beschleunigte Abstimmung auf EU-Ebene geben, um die Auslegung der DS-GVO stärker zu harmonisieren. Die Bitkom-Empfehlungen sind zum Download verfügbar unter https://www.bitkom.org/Recommendations-EU-Data-Protection-Framework
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