In den Niederlanden können Verbraucher ab sofort selbst entscheiden, welchen Router sie an ihrem Internetanschluss nutzen wollen. In Österreich wurde die Entscheidung über die Routerfreiheit mit dem neuen Telekommunikationsgesetz (TKG) kürzlich an die RTR übergeben. [...]
Nach Verbrauchern in anderen EU-Ländern wie Deutschland, Italien und Finnland können seit dem 28. Januar nun auch Internetnutzer in den Niederlanden selbst entscheiden, ob sie ein eigenes oder ein von ihrem Provider bereitgestelltes Endgerät an ihrem Anschluss nutzen wollen. Nach einer neuen Regulierung der Behörde für Verbraucher und Markt („Autoriteit Consument en Markt“, ACM) dürfen Provider in den Niederlanden ihre Kunden also nicht mehr dazu verpflichten, ein von ihnen bereitgestelltes Endgerät zu nutzen.
Mit der Verordnung (EU) 2015/2120 spricht sich die Europäische Union schon seit 2015 für die freie Endgerätewahl aus. Manche Provider bringen jedoch weiterhin technische und Sicherheitsgründe gegen die freie Wahl des Endgeräts vor, obwohl diese Argumente längst widerlegt wurden und Erfahrungen aus den Ländern mit freier Endgerätewahl zeigen, dass sich diese Befürchtungen nicht bewahrheiten.
Freier Markt befördert Innovationen
Der VTKE, ein Zusammenschluss europäischer Hersteller von Telekommunikationsendgeräten, verweist darauf, dass die Qualität des Endgeräts von grundlegender Bedeutung für ein gut funktionierendes Netzwerk ist. „Bei einem One-Size-Fits-All-Ansatz kommen nur wenige Neuerungen beim Endanwender an“, heißt es in einer Stellungnahme. „Der freie Markt hingegen befördert Innovation, denn Anwender können sich ganz nach ihrem eigenen Bedarf und Budget für ein entsprechendes Endgerät entscheiden. Sie wissen selbst, was sie für ihr Netzwerk brauchen. Wir freuen uns, dass alle Bemühungen zu diesem Ergebnis geführt haben, und hoffen, dass diese Entscheidung andere Länder ermutigen wird, diesem Beispiel zu folgen.“
RTR kann entsprechende Verordnung erlassen
Ob die Routerfreiheit bald auch nach Österreich kommt, hängt letztlich von der Regulierungsbehörde RTR ab. Denn die Entscheidung über die freie Endgerätewahl wurde mit dem neuen Telekommunikationsgesetz, das am 1. November in Kraft trat, an die RTR übergeben. Klaus M. Steinmaurer von der RTR hat bereits gelobt, dass die Behörde ihrer neuen Verantwortung gerecht werden wird: „Zwar bedeuten die neuen Zuständigkeiten auch große Herausforderungen und Verantwortung für mein Team und mich, gleichzeitig freue ich mich über diesen Aufgabenzuwachs für den Fachbereich Telekommunikation und Post der RTR sehr, weil der Gesetzgeber damit auch sein Vertrauen in die Leistungsfähigkeit der RTR zum Ausdruck bringt.“ Die RTR hat nun also die einmalige Gelegenheit mittels einer entsprechenden Verordnung für Tatsachen zu sorgen und die Routerfreiheit auch in Österreich einzuführen.
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