Die im Vorjahr in Kraft getreten Kostenbeschränkungsverordnung hat die Streitfälle um exorbitant hohe Internet-Rechnungen deutlich reduziert. [...]
„Wir haben die Verordnung per 31. Dezember 2012, also nach acht Monaten, einer Evaluierung unterzogen – das Ergebnis ist höchst erfreulich und kann sich sehen lassen. Während im Jahr 2011 2.327 von 5.470 bei der RTR-GmbH eingebrachten Streitschlichtungsfälle mobile Datendienste betrafen, kam es im Jahr 2012 zu einer Halbierung auf 1.175“, so Georg Serentschy, Chef der Regulierungsbehörde RTR. Laut Verordnung muss der Anbieter von mobilen Datendiensten im Inland eine Warnung an den Kunden vor dem Aufbrauchen des inkludierten Datenvolumens oder bei Erreichen von 30 Euro an Überschreitungsentgelten (Grund- Paketentgelte werden nicht mitgerechnet) verschicken. Wenn 60 Euro an Überschreitungsentgelten angefallen sind, muss der Mobilfunkbetreiber den Anschluss sperren oder die Bandbreiten beschränken. Mehr als 60 Euro dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung nicht verrechnet werden, so die RTR.
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