Die Vizepräsidentin der EU-Kommission Neelie Kroes bittet Europaabgeordnete und Mitgliedstaaten zur Unterstützung ihrer Verordnung für den Telekommunikationsbinnenmarkt. [...]
Während die Abgeordneten des Europäischen Parlaments beginnen, über Änderungen am Kommissionsentwurf für eine Verordnung über einen Telekommunikationsbinnenmarkt zu beraten, mahnt Neelie Kroes, Vizepräsidentin der Kommission, die Europaabgeordneten und Regierungen der Mitgliedstaaten zur Unterstützung ihrer Bemühungen, den Verwaltungsaufwand für Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste zu reduzieren.
Die Vizepräsidentin und für die Digitale Agenda zuständige EU-Kommissarin erklärte: „Wir müssen uns die wirtschaftlichen Vorteile eines Telekommunikationsbinnenmarkts unbedingt endlich zunutze machen. Dafür sollten wir Telekommunikationsunternehmen, insbesondere den kleineren unter ihnen, zuallererst die Möglichkeit geben, ohne Schwierigkeiten über Landesgrenzen hinweg tätig zu sein. Bürokratie sollte dabei der Vergangenheit angehören.“
Die vorgeschlagene Verordnung schafft der Kommission zufolge in dreierlei Hinsicht „besser funktionierende, einfachere Rahmenbedingungen für die Ausweitung von Telekommunikationsdiensten“:
- Sie ersetzt praktisch 28 unterschiedliche Genehmigungsverfahren durch ein einziges Genehmigungs- und Anmeldeverfahren in der EU, d. h. eine einzige Anlaufstelle; dadurch sollen den Eintrittsschranken für Marktneulinge verringert und die Kosten der Dienstleistungserbringung gesenkt werden.
- Sie soll eine kohärentere Behandlung von in mehreren Ländern tätigen Telekommunikationsunternehmen durch die Regulierungsbehörden in der EU gewährleisten: Diese Vereinfachung, die für gleiche Wettbewerbsvoraussetzungen sorgen soll, dürfte die Geschäftsentwicklung in mehr Mitgliedstaaten fördern.
- Sie soll es für kleinere Betreiber einfacher machen, grenzüberschreitend zu expandieren, indem sie gewährleistet, dass Betreiber, die auf einem Markt eine gewisse Größe nicht überschreiten, keinen Beitrag zu den Verwaltungskosten der Regulierungsbehörden oder den Universaldienstfonds leisten müssen.
Die Kommission ist fest davon überzeugt, dass die endgültige Verordnung neue, faire Voraussetzungen für kleinere Betreiber schaffen muss, damit diese grenzüberschreitend expandieren können. Neelie Kroes hierzu: „Die Kommission will die Genehmigungsanforderungen harmonisieren und vereinfachen, weil dadurch die Ausweitung des Wettbewerbs und grenzüberschreitender Dienste am besten gefördert wird. Hier geht es nicht nur um die heutigen Telekommunikationsunternehmen, sondern auch um die Unternehmen von morgen. Wir brauchen eine Verordnung, die Unternehmen nicht nur kurzfristige Impulse gibt, sondern langfristig wirkt und sich bewährt. Deshalb haben wir dieses Konzept gewählt.“ (pi/rnf)
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