Die Musikindustrie kämpft an neuer Front darum, dass Online-Streamingdienste Tantiemen für Songs aus der Zeit vor 1972 zahlen müssen. [...]
Diese sind in den USA zwar nicht durch Bundesrecht geschützt, berichtet die New York Times. Doch haben die Majors Sony, Universal und Warner Music sowie einige kleiner Labels beim Höchstgericht des US-Staates New York Klage gegen das Internetradio Pandora eingereicht. Denn Pandora müsse nach New Yorker Recht sehr wohl Lizenzgebühren zahlen. Solche Forderungen nach dem Recht einzelner Bundesstaaten könnten für die Musikindustrie große Mehreinnahmen bedeuten.
Online-Streamingdienste sind seit Jahren im Visier der Musikindustrie. Pandora ist Ende 2012 wegen zu geringer Abgaben unter Beschuss geraten. Aufgrund urheberrechtlicher Bedenken steht der Dienst zudem nur Nutzern in ausgewählten Ländern zur Verfügung, was seit 2007 per IP-Sperre durchgesetzt wird. Die aktuelle Klage zeigt nun, dass Copyright schon innerhalb der USA kompliziert ist. Nach US-Bundesrecht scheint die Lage klar: Songs aus der Zeit vor dem 15. Februar 1975 können unentgeltlich genutzt werden.
Doch die drei Majors sowie das Indie-Label ABKCO, das die Rechte an vielen alten Titeln der Rolling Stones hält, werfen Pandora nun vor, gegen das Urheberrecht des Staates New York zu verstoßen, wenn alte Songs ohne Genehmigung und Gebühren genutzt werden. Die Recording Industry Association of America lässt für den Fall die Buddy-Holly-Witwe zu Wort kommen: „Nur, weil Buddy und die anderen 50er-Musiker Songs vor 1972 aufgenommen haben, heißt das nicht, dass die keinen Wert haben.“ Dass Unternehmen wie Pandora diese Rock’n’Roll-Pioniere nicht bezahlen, sei eine Ungerechtigkeit, die zu beheben ist.
Bei der Klage geht es einmal mehr um viel Geld. Denn die Musikindustrie schätzt, dass sie durch die kostenlose Nutzung von Songs aus der Zeit vor 1972 zweistellige Millionenbeträge verliert. Daher haben die Labels Ende 2013 bereits eine ähnliche Klage gegen SiriusXM eingereicht. Gelingt es, nach dem Recht einzelner Bundesstaaten doch Lizenzgebühren von Internet-Radios einzutreiben, könnte das beachtliche Mehreinnahmen bedeuten. Immerhin geht es auch um viel gespielte Klassiker von Interpreten wie den Beatles, Hank Williams, Aretha Franklin, Bob Dylan, James Brown und den Rolling Stones.
Pandora gibt sich im Angesicht der Klage zuversichtlich. Einem Sprecher zufolge glaube man an die eigene Rechtsauffassung und freue sich auf eine schnelle Klärung der Angelegenheit. Unabhängig vom Ausgang sollte der Fall richtungsweisend sein – immerhin ist Pandora mit über 70 Mio. Usern der meistgenutzte Musik-Streamingdienst in den USA. Auf Platz zwei folgt SiriusXM mit etwa 26 Mio. Abonnenten. (pte)
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