Der Mehrheit der Verbraucher in Österreich ist es wichtig, selbst entscheiden zu können, welches Endgerät sie an ihrem Internetanschluss nutzen kann. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage. Bislang verhindert jedoch das Fehlen einer klaren gesetzlichen Regelung oftmals den Einsatz eines eigenen Endgerätes direkt am Breitbandanschluss. [...]
Eine Mehrheit möchte selbst entscheiden können, welchen Router sie am Internetanschluss nutzt. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des VTK (Verbund der Telekommunikations-Endgerätehersteller)-Mitglieds AVM hervor. Nahezu zwei von drei Verbrauchern in Österreich (62 Prozent) wäre es wichtig oder sogar sehr wichtig, dass ihr Internetprovider bzw. Netzanbieter ihnen kein Gerät mehr verbindlich vorschreiben kann. Die Anbieter sollten ihrer Meinung nach dazu verpflichtet sein, die dafür notwendigen Internetzugangsdaten bereitzustellen. Lediglich für 12 Prozent wäre die Wahlfreiheit beim Endgerät „eher unwichtig“ bzw. „ganz unwichtig“. Mehr als ein Drittel aller Verbraucher (34 Prozent) würde die freie Endgerätewahl sogar umgehend nutzen und einen eigenen Router einsetzen. Bei knapp 4 Millionen Privathaushalten in Österreich wären dies rund 1,3 Millionen private Anschlüsse.
Freie Wahl des Endgerätes ist wichtig für bestmöglichen Schutz der eigenen Daten
Zurzeit liegt die Entscheidung, welche Geräte direkt am Internetanschluss betrieben werden können, beim jeweiligen Anbieter. Anders als beim Mobilfunk, wo Endkunden selbst entscheiden können, welches Gerät sie nutzen wollen, sind viele Österreicher somit auf das Angebot ihres Providers eingeschränkt. Hinzu kommt, dass das Endgerät, je nach Definition des Netzabschlusspunktes (NAP), nicht zum privaten Netzwerk gehört und damit Zugriffe durch den Provider möglich sind. Ein bestmöglicher Schutz sensibler Daten ist nur dann möglich, wenn sich das Endgerät hoheitlich im privaten statt im öffentlichen Netz befindet.
Neues TKG im Nationalrat von entscheidender Bedeutung
Von entscheidender Bedeutung werden die politischen Leitlinien zur Definition des Netzabschlusspunktes im neuen Telekommunikationsgesetz sein, das noch diesen Sommer im Nationalrat behandelt und verabschiedet werden soll. Beim Netzabschlusspunkt handelt es sich um die Stelle, an der das Netz des Betreibers endet und das des Kunden beginnt. In EU-Ländern wie Deutschland und Italien endet das Netzwerk an der Dose an der Wand. Der Dachverband der europäischen Regulierungsbehörden (BEREC) empfiehlt in seinen Richtlinien ebenfalls den sogenannten passiven Netzabschlusspunkt. In diesem Fall können Verbraucher das Endgerät ihrer Wahl direkt am Internetanschluss nutzen.
In Österreich, wo es bislang noch keine klare gesetzliche Definition des Netzabschlusspunktes gibt, interpretieren einige Anbieter das Modem als Teil ihres Netzwerks. Wer in diesem Fall einen eigenen Router einsetzen möchte, muss diesen hinter dem Zwangsmodem des Providers betreiben – und damit zwei Geräte. Dies führt zu höheren Kosten und zusätzlichem Stromverbrauch. Zudem können so oftmals nicht alle Funktionen des Wunsch-Routers genutzt werden.
Klare gesetzliche Definition wäre im Sinne der Verbraucher
Wenn der Netzabschlusspunkt in Österreich im Sinne der europäischen Regulierungsvorgaben klar und eindeutig als „Dose an der Wand“ definiert wird, kann jeder Endkunde in Österreich zukünftig selbst entscheiden, ob er ein vom Netzbetreiber gestelltes Endgerät am eigenen Breitbandanschluss nutzen möchte – oder eines, das den jeweiligen Ansprüchen an Qualität und Funktionalität – etwa fürs Homeoffice – besser entspricht. Wie die aktuelle Umfrage zeigt, ist der Wunsch nach einem Ende des Routerzwangs in Österreich groß.
Be the first to comment