Microsoft zahlt Schrottprämie für gebrauchte mobile Devices

Das Buy-Back-Programm von Microsoft bietet Geschäftskunden eine "Schrottprämie" für ihre gebrauchten Smartphones, Tablets und 2-in-1s. [...]

Noch bis 30. Juni können Unternehmen beim Kauf von neuen Windows-Geräten dieses Programm nutzen. Eingetauscht werden können den Angaben zufolge alle Tablets, Phones und Convertibles, unabhängig von Marke und Betriebssystem. Um die Prämie zu erhalten, müssen die neuen Devices mit Windows ausgestattet sein. Laptops und PCs sind vom Programm ausgenommen. Pro Gerät sollen – je nach Art und Zustand – bis zu 470 Euro an Prämie erzielt werden können.

„Mit dem Buy-Back-Programm können Unternehmen beim Umstieg auf Windows-Devices ihr Budget und die Umwelt schonen“, so Alexander Linhart, Leiter Geschäftsbereich Windows und Surface bei Microsoft Österreich. In jedem Unternehmen finden sich zahlreiche Geräte, die nicht mehr im Einsatz sind oder dringend erneuert werden müssen. Hat man mindestens zehn Geräte beisammen, stehe einer Teilnahme am Buy-Back-Programm nichts mehr im Wege, so Microsoft in einer Aussendung. „Die Mindestgeräteanzahl steht nicht in Verbindung mit den neuen Windows-Devices, ein 1:1 Tausch ist daher nicht notwendig“, betont Linhart. Selbstverständlich würden alle Daten, die sich noch auf den Devices befinden, gelöscht und die SIM sowie die MicroSD zerstört, so Microsoft.

Umgesetzt wird das Buy-Back-Programm vom Third Party-Provider Clover Environmental Solutions (CES). Am Buy-Back-Programm kann jedes Unternehmen, unabhängig von seiner bestehenden IT-Infrastruktur oder der Betriebsgröße, teilnehmen. Der Eintauschprozess kann auch von einem Reseller oder IT-Fachhändler durchgeführt werden.

Für eine positive Abwicklung des Eintauschprozesses sind Microsoft zufolge jedoch ein paar Punkte zu beachten: Um ein Angebot über den Eintauschwert zu erhalten, sind Typ, Modell und Anzahl der eintauschbaren Geräte anzugeben. Die alten Devices müssen aufladbar und der Screen muss funktionsfähig und intakt sein. Außerdem darf das Gerät keinen Wasserschaden haben. Der Akku samt Abdeckung muss mitabgegeben werden, nicht jedoch das Ladekabel. „Die Recycling-Aktion unterstützt einen verantwortungsvollen Umgang mit bestehenden Ressourcen“, so Linhart abschließend. (rnf)


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