Mit SAS Anti-Money Laundering Geldwäschern auf der Spur

SAS hat seine Lösung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzkriminalität erweitert. [...]

SAS hat seine Lösung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzkriminalität erweitert. SAS Anti-Money Laundering beschleunigt laut Hersteller in seiner neuesten Version die Validierung verdächtiger Aktivitäten, erzeugt präzisere Alerts und ermöglicht ein schnelleres Durchklicken zu den kritischen Daten. Analysten in Finanzinstituten haben damit ein leistungsstarkes Werkzeug, um Auflagen der Regulierungsbehörden im Hinblick auf Anti-Money Laundering (AML) und Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung (Counterterrorist Financing) zu erfüllen. Dank verbesserter Technologie ermöglicht die Lösung Anwendern, selbst sehr große Datenvolumen auf mehr Risikofaktoren hin zu untersuchen – und das innerhalb von Minuten.
„Banken sind derzeit besonders gefordert, terroristische Aktivitäten einzugrenzen. Zugleich müssen sie immer strengere regulatorische Anforderungen im Hinblick auf Geldwäsche erfüllen. Beides zusammen macht AML-Compliance zu einer Top-Priorität für Finanzinstitute“, erklärt Bill Fearnley, Research Director of Compliance, Fraud and Risk Analytics bei IDC. „Mit dem Einsatz von Advanced Analytics und Visualisierungstools sind Compliance-Analysten in der Lage, Muster und Anomalien aufzudecken, um schnell Verdachtsfälle zu dokumentieren.“
Laut einer aktuellen Umfrage von SAS und Longitude Research zum Thema Finanzkriminalität, die unter 120 Banken durchgeführt wurde, mussten in den vergangenen drei Jahren 19 Prozent eine Strafe zahlen, weil sie nicht den Richtlinien entsprochen haben – und in 22 Prozent dieser Fälle lag das Bußgeld bei einer Milliarde US-Dollar oder mehr. Solche Strafen können auch – neben dem finanziellen Schaden – immense Reputationsschäden mit sich bringen. Sie erhöhen den Druck auf Banken, verdächtigen Vorgängen ohne Verzögerung nachzugehen, was aufgrund der hohen Transaktionsvolumen durch Online- und Mobile-Banking immer schwieriger wird.
SAS Anti-Money Laundering ist eine umfassende Lösung, die Monitoring auffälliger Aktivitäten, Wahrung der Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden, Watchlist-Filtering und Case Management für Ermittlungen abdeckt. Die Software soll Compliance-Abteilungen dabei helfen, kritische Schwachpunkte zu beseitigen:
  • Transparenz: Aufsichtsbehörden fordern, dass Banken ihr Risikomonitoring und ihre Priorisierungsstrategien darlegen. Die SAS-Lösung beschreibt im Detail, wie Alerts generiert werden, und stellt Tools bereit, mit denen sich die Verteilung von Daten und die Effektivität von Monitoring-Strategien analysieren lassen. 
  • Visualisierung: SAS gibt Anwendern die Möglichkeit, Szenarien in kürzester Zeit zu ändern, zu schreiben und zu testen. Die vereinfachte Nutzeroberfläche macht entscheidende Informationen leicht zugänglich, sodass Analysten Fälle schnell dokumentieren und zu bearbeitende Aufgaben durch den Entscheidungsprozess bringen können.
  • Flexibilität: Die Monitoring-Techniken von SAS sind offen dokumentiert und werden von erprobten statistischen Methoden zur Szenario-Anwendung gestützt. Das erweiterbare und flexible Datenmodell von SAS lässt sich an neue Geschäftsfelder, neue Kundentypen oder neu entstehende Risiken anpassen.
  • Konsistenz: In der neuen Version werden Alerts und Untersuchungen zentral verwaltet. Gleichzeitig ist die Datensicherheit gewährleistet. Dieser Multi-Tenant-Ansatz kann die Kosten für Compliance reduzieren und erschließt einen unternehmensweiten Blick auf die Risikoexposition.
„Medienberichte zu einem Finanzskandal sind der sicherste Weg, um den Ruf einer Bank zu schädigen“, erläutert David Stewart, Director of Banking Solutions im Bereich Security Intelligence Practice bei SAS. „Geldwäscher und kriminelle Organisationen sind sehr anpassungsfähig. Daher ist es für Banken extrem wichtig, Systeme einzusetzen, die nicht nur bekannte Risiken kontrollieren, sondern auch neue Muster im Auge behalten. SAS Anti-Money Laundering bietet genau die visuelle und Verhaltensanalyse, die Unternehmen benötigen, um Bußgelder aufgrund der Nichteinhaltung von Vorgaben zu vermeiden.“

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