Die größte Furcht von Mitarbeitern ist nicht, beim Facebooken erwischt zu werden, sondern dass ihre Chefs sie darum bitten, das Unternehmen auf Facebook & Co. anzupreisen. [...]
Das hat eine Befragung des Australian Marketing Institute ergeben, bei der 600 Angestellte in Australien interviewt wurden. Das Ergebnis: 17 Prozent der Angestellten wurden hierzu gebeten und 26 Prozent dazu ermutigt.
Laut Digital Marketing Consultant Beth Powell ist diese Vorgangsweise der Unternehmen vor allem in der Gastwirtschaft und im Entertainment-Bereich verbreitet. Fest steht für den Experten, dass Angestellte dafür entlohnt werden sollten. „Falls ein Unternehmer Zugriff zu den tausenden Kontakten seiner Angestellten für Marketingzwecke haben will, muss er auch bereit sein, dafür zu bezahlen“, so Powell. „Schlussendlich wurde diese Datenbasis von den Angestellten außerhalb der Arbeitszeit geschaffen.“
Anders verhält es sich bei den Kontakten, die der Mitarbeiter aufgrund seiner Tätigkeit im Unternehmen gewonnen hat. Einige Arbeitgeber haben bereits die Kontakte auf LinkedIn und Twitter von den Mitarbeitern eingefordert, die das Unternehmen verlassen haben. „Wenn man eine Datenbasis aufgrund seiner Anstellung aufbaut, dann gehört diese auch dem Unternehmen und muss geteilt werden. Natürlich ist hierbei zu bestimmen, welche Kontakte man selbst in das Unternehmen eingebracht hat.“
Auch die Frage danach, ob der Arbeitgeber die Twitter-Follower seines Angestellten beanspruchen darf, richtet sich danach, ob diese während der Arbeitszeit entwickelt wurden oder nicht. In welchen Fällen die Arbeitgeber die Kontakte der Mitarbeiter für sich beanspruchen können, sollte schlussendlich im Dienstvertrag geregelt werden, fordert Marketing-Expertin Powell.
Facebook, Google+, Twitter und Co sind nicht mehr aus dem Arbeitsalltag wegzudenken. „Heute den Angestellten den Zugang zu sozialen Netzwerken zu verbieten, ist genauso, als wenn es im Unternehmen verboten wäre, private Telefonate zu führen oder Kaffee- und Rauchpausen abzuhalten“, sagt Powell abschließend. (pte)
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