Wer bei seinem eigenen Mobilfunkbetreiber auf einen günstigeren Tarif wechseln möchte, stößt oft auf Hindernisse, wie ein morgen in der KONSUMENT-Oktoberausgabe erscheinender Test des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) zeigt. [...]
In der Regel müssen Kunden bei einem Downgrading mit Kosten zwischen rund 20 und 50 Euro rechnen, schreibt der VKI – sofern der Wechsel zu einem günstigeren Tarif überhaupt ermöglicht wird. „Darüber hinaus zwingen A1 und Red Bull Mobile Wechselwilligen eine zweijährige Vertragsbindung auf – und das auch beim Wechsel auf Tarife, die ursprünglich ohne Bindungsfrist angeboten wurden“, kritisiert VKI-Projektleiter Walter Hager. „Was bleibt, ist das Gefühl dafür bestraft zu werden, ein billigeres Produkt gewählt zu haben. Konsumentenfreundlichkeit sieht anders aus.“
Ausgangsbasis des Tests waren zu Beginn des Jahres gewählte aktuelle SIM-only-Tarife von A1 (A1Go!M), T-Mobile (SmartNet Europa), 3 (HalloSIM XL) und Red Bull Mobile (simplyAll+), zu denen es jeweils auch eine kostengünstigere Variante gab. Das vom VKI gewählte Szenario ist nicht ungewöhnlich: Ein Kunde steigt nach reiflicher Überlegung doch auf ein Smartphone um, schließt einen Mobilfunkvertrag mit entsprechenden Freikontingenten an Gesprächsminuten, SMS und Datenvolumen ab und stellt nun im Laufe der Zeit fest, dass die Hälfte davon gereicht hätte. Um nun nicht monatlich Leistungen bezahlen zu müssen, die nur zum Teil in Anspruch genommen werden, könnte man theoretisch ganz einfach zu einem günstigeren Produkt wechseln.
In der Praxis wird ein Wechsel auf einen billigeren Tarif jedoch zumindest mit Kosten zwischen 19,90 Euro (A1, Red Bull Mobile) und 49 Euro bei 3 „bestraft“. T-Mobile verrechnet für ein Downgrading in der Regel 49,40 Euro – sofern dieses überhaupt ermöglicht wird. Denn bei dem für den Test ausgewählten damals aktuellen SIM-Only-Tarif T-Mobile Smart Net Europa war der Umstieg auf die kostengünstigere Variante auch nach Ablauf der Bindungsfrist von 6 Monaten gar nicht möglich, so der VKI. „Ein Wechsel auf diesen Tarif für Bestandskunden wird unsererseits nicht angeboten“, hieß es dazu laut den Konsumentenschützern von Unternehmensseite. Bei A1 und Red Bull Mobile ist der Wechsel zwar möglich, jedoch mit einer in den Raum gestellten Bindungsfrist.
Der VKI rät in solchen Fällen dazu, gegen die verlangten Wechselgebühren Einspruch zu erheben. Zwar gibt es keinen allgemeinen Anspruch, gerade für langjährige Kunden könnte allerdings die Chance bestehen, die Gebühr erlassen zu bekommen.
Den ausführlichen Bericht zum Thema Handytarifwechsel gibt es ab 25.09. unter www.konsument.at sowie in der Oktoberausgabe der Zeitschrift KONSUMENT. (pi)
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