Netflix: Gefängnisstrafe für Account-Sharing

Das gemeinsame Nutzen eines Accounts bei Netflix ist in besonderen Fällen strafbar und kann sogar mit einer Gefängnisstrafe geahndet werden. Dies hat das Ninth Circuit Court of Appeals nun mit seinem Urteil festgelegt. [...]

Unter Berücksichtigung des Computer Fraud and Abuse Act ist die gemeinsame Nutzung eines Netflix-Accounts, also das Teilen eines Profils, illegal. Obwohl Netflix bereits ein Statement zur Thematik abgegeben hat, nachdem Account-Sharing seiner Nutzer geduldet wird, könnten User künftig mit dem Gesetz in Konflikt geraten.

Ferner heißt es in dem neuen Gerichtsbeschluss, dass jeder, der ohne vorherige Autorisierung einen Account mitbenutzt, potenziell den CFAA verletzt. Was eine Autorisierung im engeren Sinne bedeutet, ist jedoch nicht präzise festgelegt worden, was für viele Nutzer wiederum ein Grund zum Aufatmen bedeutet.

„Es gibt keine einschränkende Richtlinie, die legales und illegales Teilen von Passwörtern festlegt“, unterstreicht Richter Stephen Reinhardt den Beschluss. Damit fasst der Justizbeamte die Problematik in wenigen Worten zusammen, denn auch wenn Netflix-Account-Sharing nicht als problematisch erachtet wird, bedeuten geteilte Nutzerprofile oftmals einen enormen finanziellen Verlust für andere Anbieter von Services wie Film-Streams, Fotodatenbanken und dergleichen, da nur ein Nutzer zahlt, während viele weitere von einem Account profitieren. (pte)


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