In diesem Kapitel wird die Personenstandkategorie „Geschlecht“ im Zusammenhang mit der DSGVO angesprochen. [...]
Betroffenenrecht „Berichtigung“ fordert Unternehmen.
Breaking News: Betroffenenrecht „Berichtigung“
Sachverhalt: Aktuell gibt es 6 mögliche Einträge in der Personenstandskategorie „Geschlecht“. Seit Jännner 2019 ist neben „weiblich“, „männlich“, „divers“ möglich (das sind die Geschlechter im ZMR), seit September 2020 sind weiters „inter“, „offen“ sowie eine Streichung des Eintrags möglich.
Ausgangssituation
Die Herausforderung besteht darin, dass z.B. ein Betroffener mit anerkanntem Geschlecht „inter“ Beschwerden bei Unternehmen einbringt und das Betroffenen-Recht „Berichtigung“ für sich in Anspruch nimmt.
Das stellt Unternehmen vor große Probleme. Häufig gibt es zahlreiche parallele Datenbanken, nur selten gibt es eine konsolidierte zentrale Personal-/Kunden-/Mitglieder-Datenbank.
Zukünftige Anreden
Wie werden zukünftig Anreden formuliert? Fakt ist, dass „Sehr geehrte Frau Meier“ und „Sehr geehrter Herr Müller“ der DSGVO widerspricht.
Jedoch ist „Sehr geehrte Martha Huber“ ungewohnt.
Resümee
Auf die Unternehmen kommt ein gewaltiger Umstellungs-Aufwand zu. Je nach Größe und Komplexität müssen z.T. -zig bis >100 Applikationen angepasst werden!
Autoren
Das Tagebuch wird zur Verfügung gestellt von:
DSGVO-ZT GmbH
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