Verhaltensregeln einer Interessensvertretung sollen die oft abstrakten Vorgaben der DSGVO für den Wirkungsbereich der Mitglieder vereinfachen. [...]
Die Österreichische Datenschutzbehörde hat die DSGVO Datenschutz Ziviltechniker GmbH als Überwachungsstelle für die Verhaltensregeln des Gewerbes der Bilanzbuchhaltungsberufe (Bilanzbuchhalter, Buchhalter, Personalverrechner) akkreditiert. Damit ist diese eine der ersten akkreditierten Überwachungsstellen Österreichs.
Art. 40 DSGVO ermöglicht es Verbänden und anderen Vereinigungen, Verhaltensregeln auszuarbeiten, mit denen die Anwendung der DSGVO präzisiert wird. Derartige Verhaltensregeln – auch „Code of Conduct“ genannt – sind Vorgaben eines Branchen-Verbandes – oder einer anderen Vereinigung, wie z.B. Wirtschaftskammer – welche die datenschutzrechtliche Verhaltensweise von Mitgliedern festlegen, die sich freiwillig zu diesen Verhaltensregeln bekennen.
Die Interessensvertretung kann durch Verhaltensregeln dazu beitragen, die oft abstrakten Vorgaben der DSGVO für den Wirkungsbereich seiner Mitglieder zu vereinfachen und zu konkretisieren. Einfache und konkrete Regelungen geben den Mitgliedern die Sicherheit, in Bezug auf den Datenschutz alles richtig zu machen.
Die DSGVO Datenschutz Ziviltechniker GmbH bietet ausschließlich Dienstleistungen im Bereich DSGVO und Datenschutz an. Ziviltechniker sind neben Notaren die einzige Berufsgruppe die befugt ist, öffentliche Urkunden auszustellen.
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