Seit Anfang Juli 2014 müssen alle Computer, die neu auf den europäischen Markt kommen, den Ökodesign-Standards entsprechen. Erwartet werden Energieeinsparungen von 12,5 Terrawattstunden pro Jahr. [...]
Von der Verordnung sind Schätzungen zufolge 70.000 verkaufte Geräte pro Jahr betroffen, darunter Desktop-Computer, Notebooks und Tablets. Erwartet werden Energieeinsparungen in der Höhe von 12,5 Terrawattstunden jährlich bis 2020. „Die Verordnung hat einen enormen Hebel: Die dadurch erwarteten Energie-Einsparungen entsprechen etwa der vierfachen Jahresproduktion des größten österreichischen Kohlekraftwerks, das im Niederösterreichischen Dürnrohr betrieben wird“, so Sibylle Egger von der österreichischen Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000, der Österreich-Vertretung von „Coolproducts„, einem Zusammenschluss von europäischen Umwelt-NGOs, die sich für die Einhaltung der EU-Ökodesign-Richtlinie einsetzen.
Die neue Verordnung legt Energieverbrauchsgrenzen in den unterschiedlichen Computer-Modi – dem Ruhezustand, dem Niedrigstenergieverbrauchszustand und dem Aus-Zustand – fest. Auch der Gesamtenergieverbrauch und die Effizienz interner Netzteile werden geregelt.
„Es ist zwar kein EU-Energielabel in Planung, aber die Hersteller sind verpflichtet, den Gesamtenergieverbrauch und den Energieverbrauch in den unterschiedlichen Modi anzugeben. Durch die Regelung kann es Konsumentinnen und Konsumenten nicht mehr passieren, die Katze im Sack zu kaufen, was den Energieverbrauch des neuen Computers betrifft“, erklärt Egger. Performance oder Geschwindigkeit würden davon nicht beeinflusst.
Ein Wehrmutstropfen: Umweltaspekte, die keine Energie-Aspekte sind, sind noch gänzlich unbeachtet. „Lebenszykluskosten und die Verwendung von recycelten Materialien hätten in der Verordnung ebenfalls berücksichtigt werden können: Beispielsweise sind Faktoren wie Demontage, Reparatur von Computern, erweiterte Herstellergarantie, Ersatzteile und Softwareupdates erheblich bei der Verlängerung der Lebensdauer eines Computers – und damit für den Umweltschutz“, meint Egger.
Aufgrund der geringen absoluten Kosten für Produkt-Redesigns werde die Verordnung laut Wirkungs-Analyse der Europäischen Kommission keinen signifikanten Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie, auf die Beschäftigung oder speziell auf den Sektor der kleinen und mittleren Betriebe geben. (pi)
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