Neuer Lehrgang zum Datenschutzbeauftragten

Austrian Standards bietet eine Ausbildung gemäß EU-DSGVO und Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018. [...]

Die nahende neue DSGVO erweitert auch das Ausbildunsgspektrum in Österreich.

Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union in Kraft. Sie stellt das Datenschutzrecht auf eine neue Grundlage und hält für Unternehmen und Organisationen einige Herausforderungen bereit. So sind etwa Datenverarbeitungstätigkeiten mit Personenbezug aufzuzeichnen und die umgesetzten organisatorischen und technischen Datensicherheitsmaßnahmen nachzuweisen. Bei kritischen Tätigkeiten ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen, und unter bestimmten Voraussetzungen muss ein offizieller Datenschutzbeauftragter zur Sicherstellung der genannten Maßnahmen bestellt werden.

Die rechtlichen Grundlagen, die notwendigen Methoden und das erforderliche Praxiswissen für einen Datenschutzbeauftragten vermittelt der neue Lehrgang „Die/Der zertifizierte Datenschutzbeauftragte“ von Austrian Standards. Georg Beham, MSc, geschäftsführender Partner bei der internationalen Unternehmensberatungs-, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Grant Thornton Unitreu, leitet den Lehrgang und hat ihn auch mitentwickelt.

Aus seiner Sicht sind drei Vorteile bestechend: „Erstens: Der Lehrgang vermittelt die notwendigen Skills für Datenschutzbeauftragte. Zweitens: Datenschutz boomt; und es gibt derzeit einen Mangel an Experten. Wer sich hier ausbildet, hat eine quasi Job-Garantie. Und drittens: Der Lehrgang ist sehr an der Praxis orientiert. Das heißt, man kann mit dem erworbenen Wissen in sein Unternehmen gehen und gleich loslegen“, so Georg Beham. Hinzu kommt die Vorbereitung auf die Zertifizierung, die der Austrian-Standards-Lehrgang derzeit exklusiv bietet.

Termin im ersten Halbjahr 2018
Der dreitägige Fortbildungskurs wird von 7. bis 9. Mai 2018 bei Austrian Standards in Wien angeboten. Nach Abschluss des Lehrgangs besteht die Möglichkeit, durch eine erfolgreiche Prüfung das international gültige Personenzertifikat „Datenschutzbeauftragter nach Art. 39 DSGVO“ zu erlangen.


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