Neun Yesss!-Klauseln für unzulässig erklärt

Das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) hat neun von elf Vertragsklauseln des Mobilfunkdiskonters Yesss! für rechtswidrig erklärt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. [...]

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums eine Verbandsklage gegen die yesss! Telekommunikation GmbH – wie schon letztes Jahr gegen UPC. Dabei ging es um rechtswidrige Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens

Aus Sicht des OLG ist es etwa  unzulässig in den AGB festzuhalten, dass nach sechs Monaten ohne Umsätze der Anschluss eines Kunden deaktiviert werden kann. Die Klauseln stammen noch aus der Zeit, als Yesss! eine Tochter von Orange war. Mittlerweile befindet sich Yesss! unter dem Dach von Marktführer A1 (Telekom Austria).

„Telekom-Anbieter dürfen gesetzlich vorgeschriebene Rechte, wie etwa die Möglichkeit zur kostenlosen Kündigung bei Vertrags- und Entgeltänderungen, vor ihren KundInnen nicht
verschleiern“, erklärte dazu Nadya Böhsner, zuständige Juristin im VKI. (apa/rnf)


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