NFC-Bankkarten bringen neue Herausforderungen

Anfang April haben die ersten Banken in Österreich begonnen, Bankomatkarten mit der "Near Field Communication" (NFC) zum kontaktlosen Bezahlen auszugeben. Der VKI befürchtet mehr Möglichkeiten zum Missbrauch. [...]

„Die NFC-Karten bieten den Kunden unzweifelhaft den Vorteil, dass es an der Kassa schneller geht, aber die Banken weisen nicht auf das höhere (Missbrauchs-)Risiko hin“, erklärte Peter Kolba vom Verein für Konsumenteninformation (VKI). Derzeit haftet der Konsument bei Verlust oder Diebstahl der Bankomatkarte bei leichter Fahrlässigkeit mit einem Höchstbetrag von 150 Euro, nur bei grober Fahrlässigkeit haftet er voll. Da man mit der NFC-Funktion aber keinen PIN-Code mehr benötigt, erhöht sich nach Ansicht des VKI die Missbrauchsmöglichkeit, wenn sich an den Haftungsregelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken nichts ändert.
Die Raiffeisen-Banken-Gruppe hat die AGBs angepasst. Es muss nach spätestens drei Transaktionen mit NFC wieder der PIN-Code eingegeben werden. Bei Verlust oder Diebstahl kann damit ein Schaden von bis zu 75 Euro entstehen, den die Raiffeisen-Banken-Gruppe vollständig übernimmt, heißt es.
Demgegenüber bleibt es bei der Bank Austria bei den bestehenden AGBs. Bei Verlust oder Diebstahl wird im Einzelfall die Haftung geprüft, heißt es aus der Presseabteilung. Bei der Erste Bank und Sparkassen ist ein Schaden bei leichter Fahrlässigkeit durch den sogenannten „Karten-Airbag“ abgedeckt – damit übernimmt die Bank die Haftung für alle missbräuchlichen Zahlungen mit NFC-Funktion, sagte Michaela Riediger, Pressereferentin der Erste Bank und Sparkassen. Spätestens nach der fünften kontaktlosen Zahlung müssen ein Code eingegeben und die Bankomatkarte gesteckt werden. Bei der BAWAG P.S.K. werden die Bedingungen beim kontaktlosem Bezahlen für die Kunden noch ausgearbeitet.

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