Nutzung illegaler Video-Streams nicht strafbar

Fans von kino.to & Co. können aufatmen: Laut Justizminister Brandstetter müssen die Nutzer von Streaming-Portalen keine Angst vor Strafen haben – solange sie nicht downloaden. [...]

Anfang Dezember stellten Neos-Abgeordnete, unter ihnen der namentlich genannte Niko Alm, eine schriftliche parlamentarische Anfrage an an den österreichischen Bundesminister für Justiz, die sich unter anderem um das Thema „Netzsperren“ sowie die Legalität der Nutzung von „Piraten-Streams“ durch Konsumenten dreht. Nun liegt die Antwort von Justizminister Wolfgang Brandstetter vor.

Darin macht Brandstetter deutlich: „Dass das bloße Ansehen von Urheberrechte verletzenden Inhalten im Internet (ohne Download) keine urheberrechtlich relevante Handlung darstellt, ist hinreichend klar und bedarf keiner weiteren gesetzlichen Klarstellung.“ Das bedeutet zwar nicht, dass es legal ist, jedoch kann davon ausgegangen werden, dass Nutzer von Streaming-Portalen keine Angst vor der Strafverfolgung haben müssen.

Hinter den für Netzsperren getroffen Maßnahmen steht Minister Brandstetter weiterhin und bezieht sich auf Urteile des Obersten Gerichtshofs sowie EU-Vorgaben. Der jeweilige Access-Provider dürfe allerdings „die kostengünstigste Möglichkeit einer Sperre wählen“. Die Provider wären laut dem Minister jedoch mit diesem Ergebnis der Rechtsprechung nicht zufrieden, weshalb derzeit Gespräche im Bundesministerium für Justiz stattfinden würden. (rnf)


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