Ab Ende März 2018 müssen alle neu genehmigten PKW-Modelle in der Europäischen Union mit dem automatischen Notrufsystem eCall ausgestattet sein. Der ÖAMTC fordert, dass sensible Daten Eigentum der Fahrzeugnutzer bleiben müssen. [...]
Beim EU-Notrufsystem eCall handelt es sich um ein passives System, das nur im Notfall aktiv wird. „Neben dem Plus an Sicherheit für alle Verkehrsbeteiligten gibt es unsererseits allerdings auch datenschutzrechtliche Bedenken“, hält der Chef der ÖAMTC-Interessenvertretung, Bernhard Wiesinger, fest. „Denn eCall bedeutet auch, dass die Hersteller zusätzliche Informationstechnik in die Autos einbauen müssen. Diese Technologie kann auch für andere Zwecke als den automatischen Notruf genutzt werden.“
Aus diesem Grund nehmen die meisten Fahrzeughersteller diese Verpflichtung schon seit längerer Zeit zum Anlass, technisch leistungsfähigere Systeme in ihre Fahrzeuge einzubauen. Die verbauten SIM-Karten sammeln rund um die Uhr Daten. „Diese werden zum einen im Auto angezeigt. Der überwiegende Teil der Daten wird jedoch ohne gesetzliche Grundlage direkt an die Hersteller gesendet“, sagt der ÖAMTC-Interessenvertreter. „Ohne bewusste Kenntnis des Fahrers werden im Stundentakt beispielsweise Informationen über Fahrstrecken, Abstellpositionen des Fahrzeugs oder sogar das Fahrverhalten des Autolenkers übermittelt.“ Vom Hersteller werden diese Daten oftmals an Vertragswerkstätten oder Versicherungen weitergeleitet, die beispielsweise Wartungserinnerungen aussenden oder auch individuell zugeschnittene Versicherungsangebote erstellen.
Chancen und Risiken
Aus Sicht des ÖAMTC birgt der Datentransfer sowohl Chancen als auch Risiken. „Entscheidend ist, dass Verbraucher detailliert Kenntnis über die Art des Datenaustausches erhalten und diesem auch aktiv zustimmen“, erläutert Wiesinger. Für den Club steht außer Zweifel, dass die Daten aus dem Auto nur dem Fahrzeughalter gehören. „Fahrzeugbesitzer haben nicht nur einen Anspruch auf Datentransparenz, sie müssen zudem auch frei wählen können, ob und wem welche Daten zur Verfügung gestellt werden“, betont der Leiter der ÖAMTC-Interessenvertretung.
Die neue Regierung hat diesbezüglich ihre Absichten im Koalitionsabkommen folgendermaßen verankert: „Schaffung umfassender Rechtssicherheit für die Chancen der Digitalisierung und den Einsatz neuer Systeme; dieser Rechtsrahmen soll innovative, neue Geschäftsmodelle und Technologien im Sinne der gesellschaftlichen Entwicklung ermöglichen und gleichzeitig die Datenautonomie/-hoheit des Bürgers und Konsumenten sicherstellen (z.B. […], autonomes Fahren etc.).“ In diesem Sinne erwartet der ÖAMTC klare gesetzliche Regeln zur Datenerfassung und -weitergabe aus dem Auto. Ein möglicher Ansatz nach Ansicht des ÖAMTC wäre – wie vor kurzem in Deutschland vorgeschlagen – ein eigenes Datengesetz, das Daten mit Sachen gleich und somit die Rechte der Fahrzeughalter außer Streit stellt.
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