Laut einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs darf der ORF sich wieder frei in sozialen Netzwerken bewegen. [...]
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) sieht in dem im ORF-Gesetz verankerten Facebook-Verbot für den öffentlich-rechtlichen Sender eine verfassungswidrige Bestimmung. Diese verstoße gegen die gewährleisteten Rechte der Meinungsäußerungsfreiheit und Rundfunkfreiheit, sagte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger am Freitag. Ab der Kundmachung der Entscheidung in den kommenden Tagen sei das Verbot aufgehoben.
Der ORF kann aufgrund dieser Entscheidung des VfGH sich in sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter frei bewegen. Zum Tragen sei dieses Verbot allerdings ohnehin nicht gekommen, so Holzinger, da der VfGH bereits „aufschiebende Wirkung“ erteilt hatte. (apa)
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