Der Wiener Unternehmer Niko Alm hat eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof gegen das Social-Media-Verbots für den ORF eingebracht. [...]
Dem Unternehmen zu verbieten, sich der Kommunikationsform sozialer Netzwerke zu bedienen, „gleicht dem Verbot der Telefonie oder der Anbringung eines Briefkastens“, heißt es in dem Text, den Rechtsanwalt Wolfgang Renzl formuliert hat. Das Verbot ist derzeit vom VwGH außer Kraft gesetzt, da ansonsten „ein unverhältnismäßiger Nachteil“ bestünde. „Wenn der ORF in Social Media nicht mehr anzutreffen ist, wird den Gebührenzahlern ein wesentlicher Kanal genommen, um mit dem Unternehmen in Kontakt zu treten“, heißt es in der VfGH-Beschwerde Alms. Er stößt sich vor allem an einer Tatsache: „Dem Gesetzgeber mag zuzugestehen sein, dass es aus medienwettbewerbsrechtlicher Sicht nicht Aufgabe des ORF sein kann, selbst soziale Netzwerke à la Facebook bereitzustellen. Offenbar, um Umgehungen zu vermeiden, wird aber auch noch gleich die „Verlinkung“ auf ein soziales Netzwerk sowie eine Kooperation mit einem sozialen Netzwerk verboten.“
Der ORF selbst hatte nach dem negativen Ausgang seiner Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) einen neuen Antrag auf aufschiebende Wirkung beim VfGH gestellt. Anlass ist ein Bescheid von Bundeskommunikationssenat (BKS) und Medienbehörde, wonach die Facebook-Aktivitäten des ORF nicht dem ORF-Gesetz entsprächen. Insgesamt 39 entsprechende Auftritte im sozialen Netzwerk wurden beanstandet. Die Beschwerde Alms wird vom Grünen Mediensprecher Dieter Brosz sowie den Kleinparteien NEOS, JuLis und Piraten inhaltlich unterstützt.
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