Der Aufsichtsrat der Plaut Aktiengesellschaft hat in seiner heutigen Sitzung dem Vorschlag des Vorstands zugestimmt, ein sogenanntes Delisting durchzuführen. [...]
Mit diesem Delisting würde die Zulassung der Aktien der Plaut AG zum Handel im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse beendet. Die Zustimmung des Aufsichtsrats basiert auf einer externen rechtlichen Beurteilung und gilt unter den Voraussetzungen, dass die Hauptversammlung die Zustimmung zu einem Delisting erteilt und ein Aktionär ein freiwilliges Erwerbsangebot abgibt, wobei die aufgrund eines solchen Angebots für die Aktien der Gesellschaft gebotene Gegenleistung je Aktie 90 Eurocent nicht unterschreiten darf.
Der Vorstand hat sich den Angaben zufolge zu diesem Schritt entschlossen, da die Börsennotierung für die Plaut AG mit überproportional hohen Kosten verbunden ist. Darüber hinaus stellen die geringen Handelsvolumina und die Kursentwicklung ebenfalls ein Indiz für das mangelnde Interesse des Marktes dar. Im Sinne des Unternehmens, aber auch der Aktionäre sei dieser Schritt die logische Konsequenz daraus.
Für ein Delisting wäre ein entsprechender Antrag auf Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) an die Frankfurter Wertpapierbörse erforderlich. Nach positiver Prüfung des Antrags durch die Frankfurter Wertpapierbörse würde das Delisting maximal 6 Monate nach Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung wirksam. Die Aktien der Plaut AG könnten dann nicht mehr an der Frankfurter Wertpapierbörse oder im Freiverkehr einer anderer Börsen gehandelt werden.
Der Vorstand der Plaut AG wird die Entscheidung über das Delisting als Tagesordnungspunkt für die ordentliche Hauptversammlung der Plaut AG am 18.06.2014 in Wien aufnehmen. (pi)
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