Die Hauptversammlung der Plaut AG hat letzte Woche den Vorstand ermächtigt, bei der Deutsche Börse AG einen Antrag auf Delisting zu stellen. [...]
Die Hauptversammlung der Plaut AG hat letzte Woche – auf Basis eines entsprechenden Beschlussvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat – den Vorstand ermächtigt, bei der Deutsche Börse AG einen Antrag gemäß § 39 Abs. 2 des deutschen Börsengesetzes i.V.m. § 46 der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Plaut AG zum Handel im regulierten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen („Delisting“)
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Der Vorstand wird das Delisting zeitnah beantragen. Nach positiver Prüfung des Antrags durch die Frankfurter Wertpapierbörse wird das Delisting maximal 6 Monate nach Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung wirksam. Die Aktien der Plaut AG können dann nicht mehr an der Frankfurter Wertpapierbörse oder im Freiverkehr einer anderer Börsen gehandelt werden
Der Vorstand hat sich zu diesem Schritt entschlossen, da die Börsennotierung für die Plaut AG mit überproportional hohen Kosten verbunden ist, teilte das Unternehmen zuvor mit. Darüber hinaus stellen die geringen Handelsvolumina und die Kursentwicklung ebenfalls ein Indiz für das mangelnde Interesse des Marktes dar. Im Sinne des Unternehmens, aber auch der Aktionäre sei dieser Schritt die logische Konsequenz daraus.
Darüber hinaus wurde Plaut kürzlich von seinem Hauptaktionär msg systems AG informiert, dass der Vorstand der msg am 23.06.2014 beschlossen hat, ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot zum Erwerb sämtlicher Aktien der Plaut AG zu unterbreiten. Die msg hält derzeit nach eigenen Angaben 8.414.513 Plaut-Aktien (das sind 50,93 Prozent des Grundkapitals). Das Angebot ist auf den Erwerb der übrigen 8.107.558 Plaut-Aktien (das sind 49,07 Prozent des Grundkapitals) gerichtet. (rnf/pi)
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