Google gerät aufgrund seiner mit März 2012 eingeführten Datenschutzbestimmungen europaweit immer stärker unter Druck. [...]
Das britische Information Commissioner’s Office (ICO) übt scharfe Kritik unter anderem in Sachen Transparenz und droht mit rechtlichen Schritten, wenn der Konzern nicht nachbessert. Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI), wiederum hat bereits ein Verwaltungsverfahren eröffnet, da die Google-Richtlinien für nicht datenschutzkonform erachtet werden.
Damit sieht sich Google in Sachen Privatsphäre und Datenschutz in Europa mit einem Flächenbrand konfrontiert. Bereits im Juni gab es scharfe Kritik aus Spanien sowie Frankreich, wo staatliche Datenschutzbehörden bereits mit hohen Bußgeldern gedroht haben. Die französische Commission Nationale de l`Informatique et des Libertés (CNIL) hatte dabei gewarnt, dass unter anderem auch Großbritannien und Deutschland ähnlich vorgehen dürften.
Kern der Kritik an Googles Datenschutzerklärung ist mangelnde Transparenz bezüglich des Umgangs mit Nutzerdaten. „Insbesondere glauben wir, dass die aktualisierte Richtlinie nicht ausreichend Information bietet, damit britische Nutzer von Googles Diensten verstehen, wie ihre Daten quer über alle Produkte des Unternehmens genutzt werden“, so das ICO. Die Erstellung umfassender diensteübergreifender Nutzerprofile erachtet man auch in Hamburg als Problem, ebenso wie die fehlende Festlegung einer Speicherdauer.
„Der Nutzer muss klar darüber informiert werden, welche Daten zu welchen Zwecken Google verarbeitet“, betont Johannes Caspar. Er vertritt die Ansicht, dass die aktuelle Datenschutzerklärung durch zahlreiche vagen Formulierungen Google eine praktisch beliebige Datenverwendung erlaubt. Der Konzern hat bis Mitte August Zeit, auf die Vorwürfe zu reagieren, ehe das deutsche Verfahren weiter vorangetrieben wird. Das britische ICO wiederum gibt Google bis 20. September zum Nachbessern, dann könnten weitere rechtliche Schritte folgen.
Die scharfe Kritik auf Großbritannien und in Deutschland darf Google freilich nicht überraschen, kommt sie doch nach ähnlichen Vorwürfen aus Spanien und Frankreich nicht unerwartet. Die französische CNIL hatte Google bereits am 20. Juni aufgefordert, seine Datenschutzrichtlinien klarer zu gestalten und beispielsweise vom unbegrenzten Verknüpfen von Nutzerdaten abzusehen, um so französischen Datenschutzbestimmungen zu genügen. Drei Monate hat Google dazu Zeit, sonst droht ein Bußgeld von bis zu 150.000 Euro.
Auch seitens der spanische Agencia Española de Protección de Datos kam es im Juni zur Strafandrohung, sollte Google bei der Datenschutzrichtlinie nicht nachbessern. Zudem hat die CNIL betont, dass ähnliche Schritte in weiteren europäischen Ländern zu erwarten sind. Neben britischen und deutschen Datenschützen stellen demnach auch entsprechende Stellen in Italien und den Niederlanden bereits Untersuchungen an und könnten ebenfalls ein formalrechtliches Vorgehen beschließen. (pte)
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