Der einst größte Filehoster RapidShare stellt seine Dienstleistungen endgültig ein. Vor einem Jahr wurden sämtliche Mitarbeiter entlassen. [...]
Nachdem RapidShare vor einem Jahr so gut wie alle Mitarbeiter entlassen hatte, schließt das Unternehmen nun sämtliche Angebote endgültig. Auf der Webseite lässt das Unternehmen verlauten: „Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die RapidShare AG per 31. März 2015 den aktiven Dienst einstellen wird.“ Der einstige Pionier im Geschäft mit dem Speichern von Dateien weist Kunden darauf hin, Daten zu sichern, zumal danach alle Daten geschlöscht würden und kein Zugang mehr möglich sei. Für eine Stellungnahme war das Zuger Unternehmen nicht erreichbar.
Vor knapp einem Jahr erfuhr PCtipp von zwei Informanten, dass die Leitung des Internetkonzerns 23 der 24 Mitarbeiter vor die Wahl der freiwilligen Kündigung gestellt hatte, nachdem Vertragsverhandlungen mit einem Hostingprovider platzten. Die Führungsriege und Gründer Christian Schmid waren angeblich auf der Suche nach neuen Investoren. Das vor zwei Jahren neu aufgegleiste Konzept mit Fokus auf Business-Cloud konnte sich demnach nicht behaupten.
AUFSTIEG UND FALL
Der Internetdienstleister RapidShare gehörte einst zu den weltweit größten Filehostern und sein Gründer Christian Schmid soll Millionen mit seinem Geschäftsmodell verdient haben. Beliebt war der Anbieter insbesondere fürs Hoch- und Herunterladen größerer Dateimengen, deren Download-Links sich auf beliebigen Webseiten platzieren ließen. In der Warez-Szene verdiente RapidShare indirekt auch mit: Denn gerade unter Software-Piraten wurde der Schweizer Speicherhort oft und gerne zum Tauschen urheberrechtlich geschützter Werke wie Film, Musik und Videogames genutzt.
Das Schweizer Unternehmen geriet schon vor zwei Jahren zusehends ins Visier der Film- und Musikindustrie. Im August 2013 verlor der Hosting-Anbieter einen letzten größeren Prozess gegen den Buchhandel und die Gema. Das OLG Hamburg hatte in seinem damaligen Urteil die Haftungsgrenzen für Sharehoster neu gezogen. Der bereits damals schwer angeschlagene Internetkonzern hätte gemäß Beschluss des Bundesgerichtshofs (BLG) auf einschlägigen deutschen Internetseiten zusätzlich die Verbreitung der als rechtsverletzend anerkannten Download-Links unterbinden sollen. Die von RapidShare angebotenen Premium-Konten wiesen aus Sicht des Gerichts „besondere Komfortmerkmale“ auf und förderten „durch ihre Attraktivität“ die illegale Nutzung (zum Upload urheberrechtlich geschützter Werke): Denn ab 2005, während der Anfangsphase, gab es unter anderem für ca. vier Jahre ein Vergütungssystem für die vom Nutzer hochgeladenen Dateien. Mit den Punkten konnten die Premium Accounts (mit Traffic-Guthaben) jeweils wieder um einen Monat verlängert oder neue Premium Accounts eröffnet werden.
* Simon Gröflin ist Redakteur der Schweizer PCtipp.
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