Rapidshare verliert Prozess in Deutschland

Rapidshare verliert in Deutschland einen Prozess gegen den Buchhandel und die Gema. Rapidshare muss nun gemäss Beschluss des BGH Massnahmen gegen die Nutzung illegaler Inhalte ergreifen. [...]

Rapidshare befindet sich schon seit einiger Zeit im Streit mit der Gema (mit der in Deutschland legitimierten Verwertungsgesellschaft für Musik- und Literatur-Urheberrechte) und dem dort ansässigen Buchhandel. Der Deutsche Bundesgerichtshof (BGH) wies eine Revision von Rapidshare zurück. Das Urteil des Hamburger Oberladesgerichts vom März 2012 steht jetzt definitiv. Rapidshare muss nun gemäss Beschluss des BGH Massnahmen gegen die Nutzung illegaler Inhalte ergreifen. Rapidshare wird gemäss eines parallelen Verfahrens mit der Gema nun auch untersagt, Musik aus dem Gema-Repertoire zur Verfügung zu stellen.

Gemäss Golem.de entschied das Hamburger Oberlandesgericht bereits im März 2012 folgendermassen: Downloadlink-Sammlungen auf illegale Inhalte verletzen das Recht des Urhebers. Das gelte auch für Dienste, die nur den Onlinespeicherplatz dafür zur Verfügung stellen. Vor allem gelte dieser Aspekt, wenn das Geschäftsmodell „strukturell die Gefahr massenhafter Begehung von Urheberrechtsverletzungen in einem Umfang in sich birgt, der die Erfüllung von Prüf- und Handlungspflichten zumutbar macht“. Dass bereits beim Einstellen auf Rapidshare ein Werk „öffentlich zugänglich“ gemacht wird, wurde in einem früheren Urteil aus dem Jahr 2008 widerrufen mit der Feststelllung, dass ein Werk erst dann öffentlich zugänglich gemacht worden ist, wenn Rapidshare-Links in Linksammlungen uneingeschränkt zur Verfügung gestellt werden. Demnach hätte wohl Rapidshare vor allem dort ansetzen müssen, wo illegale Dateien sich in Form von Linksammlungen verbreiten: nämlich auf einschlägigen (deutschen) Internetseiten. Gemäss Beschluss hätte es wohl vor allem vermehrt darum gehen müssen, die erneute Verbreitung als rechtsverletzend erkannter Dateien zu unterbinden.

Rapidshare gilt als schwer angeschlagen und hat bereits vor ein paar Monaten etwa 45 seiner 60 Mitarbeiter entlassen.

* Simon Gröflin ist Redakteur der Schweizer PCtipp


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