Das "Recht auf Vergessenwerden" im Internet bleibt vorerst heftig umstritten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verhandelte am Dienstag in Luxemburg über eine Klage gegen den Suchmaschinenbetreiber Google. [...]
Ein Spanier verlangt, dass bei Eingabe seines Namens nicht länger die amtliche Bekanntmachung einer Zwangsversteigerung seines Hauses aus dem Jahr 1998 angezeigt wird. Der Anwalt von Google Spain lehnte das ab. Weder gelte eine EU-Datenschutzrichtlinie für das Unternehmen noch sei Google für die Inhalte beispielsweise von Zeitungen verantwortlich. Die spanische Regierung und die EU-Kommission argumentierten, Google trage durchaus eine eigene Verantwortung für persönliche Daten, die das Unternehmen zugänglich mache. Der Gutachter des höchsten EU-Gerichts will am 25. Juni dem EuGH ein Urteil empfehlen.
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