Regierungspläne im Praxis-Check der Wiener IT-Dienstleister

UBIT-Wien-Obmann Martin Puaschitz sieht sieben Forderungen seiner Fachgruppe erfüllt. [...]

Martin Puaschitz, Obmann der Wiener Wirtschaftskammer-Fachgruppe für Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie. (c) Fotostudio Weinwurm
Martin Puaschitz, Obmann der Wiener Wirtschaftskammer-Fachgruppe für Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie. (c) Fotostudio Weinwurm

Martin Puaschitz, Obmann der Wiener Wirtschaftskammer-Fachgruppe für Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie (UBIT), zeigt sich erfreut, dass im mehr als 300 Seiten starken Regierungsprogramm langjährige Forderungen seiner Fachgruppe übernommen wurden. Positiv seien etwa die geplante flächendeckende Versorgung mit festen und mobilen Gigabit-Anschlüssen, die Neustrukturierung der Breitbandmilliarde oder das klare Bekenntnis zur Netzneutralität. Beim Finden einer klaren und praktikablen Regelung zur Abgrenzung von Dienst- und Werkverträgen bietet Puaschitz der Regierung seine Unterstützung an.

„Wir sind erfreut, dass gleich sieben zentrale Forderungen unserer Fachgruppe UBIT Wien Eingang ins neue Regierungsprogramm gefunden haben“, erklärt Martin Puaschitz, Obmann der Fachgruppe für Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie (UBIT) in der Wiener Wirtschaftskammer. Puaschitz begrüßt als Mitinitiator des „Gütesiegels Austrian Cloud“ auch, dass im Regierungsvorhaben grundsätzlich von einer Ö-Cloud die Rede ist, wobei die Konkretisierung der Pläne noch abzuwarten sei. Zudem sei eine flächendeckende Versorgung mit festen und mobilen Gigabit-Anschlüssen bis 2030 geplant sowie eine Neustrukturierung der Breitbandmilliarde. „Breitbandinternet und 5G sind die Lebensader für neue Technologien wie autonomes Fahren und dem Internet der Dinge und daher für den Standort von großer Bedeutung“, so Puaschitz weiter.

Vorschläge zur klaren Abgrenzung von Dienst- und Werkverträgen

Der Branchenvertreter befürwortet zudem, dass klare und praktikable Regelungen zur Abgrenzung von Dienst- und Werkverträgen geschaffen werden sollen. Durch die derzeit sehr schwammigen Gesetze komme es immer vor, dass Werkvertragsnehmer oder Freie Dienstnehmer im Zuge einer Abgabenprüfung durch die Behörden rückwirkend und gegen den Willen der Betroffenen zu „echten“ Dienstnehmern erklärt werden. Ein Missstand, der auch sehr viele Dienstleister aus der IT-Branche betrifft. Puaschitz hat bereits konkrete Vorschläge dafür, wie die bessere Abgrenzung gelingen kann. Dazu hat seine Fachgruppe ein fraktionsübergreifendes Positionspapier erarbeitet, das fertig in der Schublade liege und man gerne der Regierung zur Verfügung stelle.

Quereinsteiger aus der IT-Branche im Lehrberuf

„Als Branchenvertretung von rund 11.000 Wiener Informationstechnologen bewerten wir es auch als positiv, dass Quereinsteigern aus der Wirtschaft der Umstieg in den Lehrerberuf erleichtert werden soll“, erklärt Puaschitz. Im Regierungsprogramm ist dazu von der Schaffung und dem Ausbau spezieller Fort- und Weiterbildungsangebote für Quereinsteiger an den Hochschulen die Rede. „Positiv zu bewerten ist aber auch, dass einschlägige Fachkompetenzen, wie etwa Programmieren, in die Lehrpläne an den Schulen eingearbeitet werden.“ Zudem soll eine österreichische Bildungscloud installiert werden, als ein zuverlässiger und sicherer Speicher, von dem jeder Lerncontent einfach und schnell ortsunabhängig abrufbar ist.

Langjährige Forderungen der Fachgruppe UBIT Wien, die nun umgesetzt werden sollen

  • Klare und praktikable Regelungen zur Abgrenzung von Dienst- und Werkverträgen
  • Flächendeckende Versorgung mit festen und mobilen Gigabit-Anschlüssen bis 2030, Neustrukturierung der Breitbandmilliarde
  • Ausbau von 5G, Forcierung von Anwendungen für neue Technologien (autonomes Fahren, Internet of Things etc.)
  • Ö-Cloud: Schaffung eines österreichischen Netzwerks an Servern, auf dem die User ihre Daten benutzerfreundlich in der Cloud speichern können
  • Klares Bekenntnis zur Netzneutralität
  • Ausweitung der steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeitszimmern
  • Erhöhung der Freigrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 1000 Euro

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