Richtigstellung: Keine „Abmahnwelle“ gegen Flüchtlinge!

Die Kanzlei Waldorf-Frommer hat sich mit der Bitte um eine Richtigstellung zum Artikel "Filesharing: Kanzleien machen Jagd auf Flüchtlinge" an uns gewandt. [...]

Anm.: Diese Richtigstellung erreichte uns als Reaktion auf den Artikel „Filesharing: Kanzleien machen Jagd auf Flüchtlinge“.

Als Kanzlei, die seit Jahren im Bereich des Urheberrechts tätig ist, sind wir es gewohnt, dass die Berichterstattung manchmal nicht nur kritisch, sondern leider auch sehr polemisch ausfällt.

Der Frage, wie man das Urheberrecht in der heutigen Zeit schützen sollte, stellen wir uns jederzeit gern – und sei sie auch noch so kritisch formuliert. Daher laufen Presseanfragen bei uns selten ins Leere. Wir glauben fest daran, dass man auch und gerade mit kritischen Stimmen im Diskurs bleiben muss, wenn einem die Belange der Rechteinhaber am Herzen liegen.

Üblicherweise haben wir auch Verständnis dafür, dass Nachrichten kurzfristig „online“ gehen müssen, also wenig Zeit bleibt, um alle Fakten zu prüfen, geschweige denn in einem kurzen Beitrag allen Aspekten gerecht zu werden. Und so entscheiden wir uns meistens dagegen, jede kleine Fehldarstellung richtig zu stellen.

Nun wurde aus unserer Sicht allerdings eine Grenze überschritten: Die dramatischen Entwicklungen des letzten Jahres, in der viele Menschen hilfesuchend in unser Land kamen, werden nunmehr dazu genutzt, um die Diskussion über den Umgang mit Urheberrechtsverletzungen in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken. Was ursprünglich mit einem eher neutralen Bericht in der Computerzeitschrift c’t begann, hat sich zu Artikeln ausgeweitet, in denen über eine vermeintliche „Jagd“ auf Flüchtlinge berichtet wird. Diesen reißerischen Meldungen liegen jedoch offensichtlich keine echten Recherchen, insbesondere keine Anfragen bei uns bzw. unseren Mandanten, zugrunde.

Daher möchten wir Folgendes klarstellen:

  • Das Vorgehen gegen Rechtsverletzungen im Internet konzentriert sich keineswegs gezielt auf Flüchtlinge. Derartige Mutmaßungen oder gar Behauptungen sind schlicht falsch.
  • Ein Geschädigter weiß regelmäßig nicht, mit wem er es zu tun hat. Die persönlichen Hintergründe eines Abgemahnten, insbesondere auch dessen Herkunft, sind unseren Mandanten zunächst völlig unbekannt.
  • Rechtsverletzungen, die über das Internet begangen werden, lassen sich in aller Regel nur bis zur „Haustür“, also dem genutzten Internetanschluss, verfolgen. Mit anderen Worten: Wer tatsächlich innerhalb einer – wie auch immer gearteten – Nutzergemeinschaft für die Rechtsverletzung persönlich verantwortlich ist, lässt sich aus Sicht eines Geschädigten im Vorfeld nicht zu 100% ergründen. Die Ansprüche sind daher zunächst an die Person zu richten, auf die der Internetanschluss registriert ist; denn deren persönliche Verantwortlichkeit wird nach höchstrichterlicher Rechtsprechung vermutet.
  • Rechtsverletzungen im Internet lassen sich auch nicht demographisch auf bestimmte Bevölkerungsgruppen zurückführen. Uns erreichen vielmehr Antworten aus allen Berufsgruppen und Schichten der Bevölkerung. Darunter befinden sich auch Menschen mit schwierigen sozialen und wirtschaftlichen Hintergründen. Eine Situation, die nicht nur auf Flüchtlinge, sondern auch auf viele andere Menschen in unserem Land zutrifft.
  • Wir und die von uns vertretenen Mandanten versuchen in jedem Fall – und nicht nur in Ausnahmefällen, wie es in manchen Artikeln fälschlich dargestellt wurde – auf die persönlichen Lebensumstände angemessen Rücksicht zu nehmen.  Die Lösung findet sich in jedem Einzelfall auf Basis der geschilderten und belegten Situation. Das kann von einem erheblichen Nachlass bis hin zum Totalerlass einer Forderung gehen.
  • Sofern unterstellt wird, ein Vorgehen „gegen Flüchtlinge“ habe stark zugenommen, so fehlen hierfür entsprechende Anhaltspunkte. Wir können einen solchen Anstieg jedenfalls nicht feststellen. Unabhängig davon gilt auch in diesen Konstellationen, dass wir in aller Regel verträgliche und sinnvolle Lösungen finden.

Voraussetzung ist natürlich, dass man mit uns spricht, persönlich oder durch einen Rechtsbeistand. Wer auf uns zugeht, dem reichen wir gerne die Hand. (pi)


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