Beschäftigte mit Tätigkeiten, die zu einem großen Teil durch moderne Technologien ersetzt werden könnten, nehmen seltener an beruflicher Weiterbildung teil als Beschäftigte, deren Tätigkeiten ein geringeres Risiko aufweisen, durch Computer ersetzt zu werden. [...]
Das geht aus einer neuen Studie des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.
Digitalisierung kostet Jobs
Laut den IAB-Forschern nahmen in Deutschland 41 Prozent der Beschäftigten mit einem geringen Anteil an Routinetätigkeiten innerhalb eines Jahres an mindestens einem Weiterbildungskurs teil. Bei Beschäftigten mit einem hohen Anteil an Routinetätigkeiten, die durch Technologien ersetzbar sind, waren es hingegen nur 27 Prozent.
Eine unterdurchschnittliche Beteiligung weist diese Gruppe auch bei einer themendifferenzierten Betrachtung auf: Weiterbildungen im IKT-Bereich besuchten fünf Prozent, während es bei den Beschäftigten, die weniger stark von der Digitalisierung betroffen sind, acht Prozent waren. Dem IKT-Bereich wird zur Bewältigung der sich ändernden Arbeitsanforderungen eine besondere Bedeutung beigemessen.
Arbeitgeberzuschüsse wichtig
37 Prozent der Geringqualifizierten mit Tätigkeiten mit einem geringen Risiko, durch moderne Technologien ersetzt zu werden, nahmen an mindestens einer Weiterbildung teil. Bei geringqualifizierten Beschäftigten mit einem hohen Risiko, durch moderne Technologien ersetzt zu werden, beträgt der Anteil dagegen sieben Prozent. Bei den Hochqualifizierten waren es 47 Prozent der Beschäftigten mit einem geringen und 31 Prozent mit einem hohen Anteil an Routinetätigkeiten, die mindestens eine Weiterbildung besuchten.
Unterschiede in der Weiterbildungsbeteiligung können nur zum kleineren Teil durch individuelle Merkmale der Beschäftigten wie ihr Qualifikationsniveau erklärt werden. Eine größere Rolle hingegen spielen betriebliche Weiterbildungsaktivitäten. Von Bedeutung sind dabei deren Intensität und individuelle Finanzierungsbeiträge. Beschäftigte nehmen dann eher an Weiterbildungen teil, wenn ihr Arbeitgeber die Weiterbildungskosten zumindest teilweise übernimmt oder die Beschäftigten zur Teilnahme an einer Weiterbildung freistellt.
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