Die Regulierungsbehörde RTR hat ein Positionspapier zur Netzneutralität ausgearbeitet und dabei einer Ungleichbehandlung von Datenströmen eine Absage erteilt. [...]
Unter Netzneutralität versteht man die gleichschnelle Durchleitung von Daten, unabhängig davon wer sie versandt oder wer sie empfangen hat – und auch unabhängig vom Inhalt der übertragenen Daten. Vereinfacht gesagt: Es darf nicht sein, dass der eine User das You Tube-Video in bester Qualität sieht, während es bei einem anderen User mit einem günstigeren Angebot ruckelt.
Die RTR hält dazu fest: Als Grundsatz gilt die Netzneutralität, Abweichungen sind nur mit einer ausreichenden Begründung erlaubt. RTR-Geschäftsführer Georg Serentschy betonte am Donnerstag vor Journalisten, dass das Thema nichts mit der geplanten Drosselung der Datenübertragung ab einem gewissen Datenlimit bei der Deutschen Telekom zu tun hat – Stichwort „Drosselkom“. (apa)
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