RTR warnt vor Telefonbetrügern

Bei den Anrufen werden angeblich bestehende Verträge vorgegaukelt. Die Kündigung sei nur durch Anruf bei Hotlines über sehr teure Mehrwertnummern möglich. [...]

„Uns wurden in den letzten Tagen mehrere Vorfälle zur Kenntnis gebracht, bei denen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen mit betrügerischer Absicht Leute verleitet wurden, teure Mehrwertnummern anzurufen“, informiert Johannes Gungl, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post.

„Ein uns geschilderter Fall lief so ab: Die betroffene Dame erhielt einen Anruf, die Handynummer war unbekannt, und wurde informiert, dass sie ein Glücksspiel-Abo habe. Das kostenpflichtige Abo müsse umgehend gekündigt werden, sonst werde es um zwei Jahre verlängert. Der Dame wurde ihre vermeintliche Kundennummer genannt sowie eine kostenpflichtige Mehrwertnummer, bei der sie das Abo kündigen könne“, beschreibt Gungl die Vorgangsweise. „Die Betroffene rief dann diese ‚Kündigungshotline‘ an, zu der der Anruf 3,64 Euro pro Minute kostete. Das Gespräch wurde natürlich in die Länge gezogen. Nach einiger Zeit erhielt die Dame nochmals einen Anruf und ihr wurde eine weitere, noch teurere Hotline genannt, die sie anrufen müsse, damit ihr Fall abgeschlossen werden könne.“

Um diesen Missbrauch so rasch wie möglich abzustellen, berät die Regulierungsbehörde in einer kurzfristig einberufenen Sondersitzung über entsprechende Maßnahmen. Denkbar ist die Verhängung eines Auszahlungsstopps. Das bedeutet, dass Diensteanbieter für einen definierten Zeitraum keine Entgelte für Anrufe zu den von ihnen eingesetzten Rufnummern ausbezahlt bekommen. Derzeit stehen Mehrwertnummern aus den Bereichen 0900 und 0931 im Visier. Mit einer Entscheidung der Regulierungsbehörde über die Verhängung von Maßnahmen ist Anfang kommender Woche zu rechnen.

„Wir empfehlen, bei solchen Fällen der telefonischen Aufforderung, teure Mehrwertnummern anzurufen, keinesfalls zu folgen. Sollte man dennoch überrumpelt werden und die nächste Telefonrechnung unerwartet hoch sein, raten wir, umgehend einen Rechnungseinspruch zu machen. Sind darüber hinaus betrügerische Absichten offensichtlich, wäre zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei von Vorteil“, rät der Regulator.

Informationen zum Rechnungseinspruch sind auf der RTR-Website unter www.rtr.at/de/tk/Konsumenten_Service abrufbar. (pi)


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