Der Europäische Gerichtshof hat heute mit seinem Urteil das umstrittene Safe Harbour Abkommen mit den USA aufgehoben. Angestrengt hat diesen Prozess der Wiener Datenschützer Max Schrems. Doch nun herrscht Unsicherheit, auf welche rechtliche Grundlagen Unternehmen künftig bauen können, was den internationalen Datenaustausch betrifft. [...]
Der Arbeitskreis Vorratsdaten (AKVorrat) begrüßt dieses Urteil des EuGH (Text des Urteils hier als PDF): Ein weiteres Mal habe sich das Europäische Höchstgericht mit einer Entscheidung für das Datenschutz-Grundrecht der Bevölkerung stark gemacht und klargestellt, dass die anlasslose Massenüberwachung in den USA nicht mit einem europäischen Schutzniveau zu vereinbaren ist.
„Zivilgesellschaftliches Engagement von einem kleinen Kreis an Menschen hat wieder einmal dazu geführt, dass unsere Grundrechte in Europa bestärkt wurden. Diese höchstgerichtliche Entscheidung für die Grundrechte der Bevölkerung muss der Politik ein Signal sein, gegen anlasslose Überwachung und für ein modernes EU-Datenschutzrecht“, so Thomas Lohninger, Geschäftsführer Arbeitskreis Vorratsdaten AKVorrat.
Laut AKVorrat fällt mit diesem Urteil eine Sonderbehandlung für einige wenige große amerikanische Firmen. Anstelle eines Blankoschecks müssten sich diese nun „wie ihre heimische Konkurrenz an geltendes europäisches Datenschutzrecht halten und können ebenso von Datenschutzbehörden geprüft werden“. Mit diesem Urteil werde „lediglich Wettbewerbsgleichheit hergestellt“, so die AKVorrat, und weiter: „Entgegen einiger Horrorszenarien ist dies keineswegs ein wirtschaftsfeindliches Urteil welches zu Gefahren für das Internets erzeugen könnte. Im Gegenteil wird mit diesem Urteil nur die reale Durchsetzung des für alle geltenden europäischen Datenschutzrechts bestärkt. Durch die massive Kooperation amerikanischer Firmen mit dem dortigen Überwachungsapparat, kann von einem Datenschutz für betroffene Europäerinnen und Europäer einfach nicht mehr ausgegangen werden. Die Konsequenz daraus hat der EuGH heute gezogen.“
An Nutzer von Cloud-Services richtet AKVorrat in einer Aussendung folgenden Rat: „Es besteht weiterhin jede Möglichkeit Daten in den USA verarbeiten zu lassen, jetzt muss man aber hinschauen welches Schutzniveau dort auch wirklich für die Daten vorherrscht.“
AUFTRAG AN GESETZGEBER
Auch die ISPA, der Verband der österreichischen Internet Service Provider, ist über dne Ausgang des Verfahrens erfreut, sieht darin aber auch einen klaren Auftrag an den Gesetzgeber; und zwar nicht nur in den USA und der EU, sondern auch in Österreich, wo beispielsweise beim Staatsschutzgesetz oder den Netzsperren „speziell im Bereich des Rechtsschutzes mit mehr Sorgfalt vorgegangen werden sollte“.
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