In den USA haben Kläger eine Sammelklage gegen Facebook eingereicht. Der Vorwurf: Facebook scanne private Nachrichten seiner Nutzer auf Links und sammle diese in einer Datenbank. [...]
In den USA, genauer gesagt im Gerichtsbezirk Nord-Kalifornien, hat ein Richter eine Sammelklage gegen Facebook zugelassen (hier als PDF). Die Kläger werfen Facebook vor, private Nachrichten nach Links zu Webseiten zu scannen und diese Links zu speichern. Die Webseiten-Links aus den privaten Facebook-Nachrichten sammelt Facebook demnach in einer Datenbank namens „Titan“, in der nach diesen Links recherchiert werden kann. Das berichtet die IT-Nachrichtenseite The Verge.
Die Kläger werfen Facebook vor mit dem Scannen der Nachrichten US-Datenschutzgesetze zu verletzen. Facebook begründet das Scannen damit, dass man damit vor dem Download von Malware schützen und zudem nach Kinderpornografie suchen wolle. Aber vermutlich dienen die Scans auch Vermarktungszwecken.
Die Kläger werfen Facebook deshalb vor, die Nachrichten regelmäßig zu scannen, um daraufhin die Werbung anpassen zu können. Und um bessere Nutzerprofile anlegen zu können.
Facebook bestreitet, dass Nachrichten massenhaft gescannt würden. Die URLs würden zudem nur anonymisiert gespeichert und nur zusammengefasst verwendet.
Derzeit ist unbekannt, wie leicht sich diese Link-Einträge auf die Facebook-Nutzer, die die Nachrichten verschickt haben, zurückführen lassen. Technische Analysen der Klägerseite scheinen nahe zu legen, dass zu jedem Link Datum und Uhrzeit der Nachricht zusammen mit den Benutzer-IDs von Absender und Empfänger gespeichert werden. Damit ließen sich die beteiligten Facebook-Nutzer identifizieren. Die Anwälte von Facebook bezeichnen diesen Vorwurf als „spekulativ“.
Zumindest bis zum Jahr 2012 habe Facebook die Links auf Webseiten als „Likes“ für diese Seiten gezählt. Danach habe Facebook die Datenbank beziehungsweise die für die Linkerfassung benutzte Technik aber geändert.
Sollten die Kläger vor Gericht Recht bekommen, so erhalten sie trotzdem keinen Schadenersatz. Das stellte das Gericht bereits jetzt fest. Das Gericht kann aber Facebook das Speichern der Links für die Zukunft verbieten. Ob es dazu wirklich kommt, bleibt abzuwarten. Die Kläger haben bis zum 8. Juni 2016 Zeit um ihre Klage vollständig einzureichen.
* Hans-Christian Dirscherl ist Redakteur der PC-Welt.
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