Das könnte den ORF interessieren: Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) darf im Internet künftig kurze Texte veröffentlichen, die keinen Bezug zu Radio- oder Fernsehsendungen haben. [...]
Ferner darf sie wichtige Ereignisse im Internet live übertragen. Der Bundesrat (Schweizer Regierung) hat am Mittwoch eine Konzessionsänderung verabschiedet. Der Streit tobt seit Jahren: Die SRG möchte ihre Angebote im Internet ausbauen. Die Verleger wehren sich gegen gebührenfinanzierte Konkurrenz. Weil sich die beiden Parteien nicht einigen konnten, musste der Schweizer Bundesrat eingreifen.
Die Regierung spricht von einer „moderaten Öffnung“ des Internets für die SRG. Damit solle der Service public gestärkt werden, schreibt das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) in einer Mitteilung. Zum Schutz anderer Medien würden der SRG aber klare Grenzen gesetzt. Es handle sich um einen Kompromiss, sagte Bundesratssprecher Andre Simonazzi vor der Presse.
Bereits letzten Herbst hatte der Bundesrat beschlossen, dass die SRG auch in Zukunft keine Werbung im Internet verkaufen darf. Im Gegenzug stellte er dem Unternehmen aber eine Lockerung der Regeln für das publizistische Angebot in Aussicht. Die revidierte Konzession legt nun die Regeln fest.
Damit soll sichergestellt werden, dass der Onlineauftritt der SRG nicht die Form eines Nachrichtenportals annimmt. Den Schwerpunkt der Online-Angebote sollen audiovisuelle Inhalte bilden: Drei Viertel aller Texte im Internet, die nicht älter als 30 Tage sind, müssen mit audiovisuellen Inhalten verknüpft sein. In diesem Punkt ist der Bundesrat den Verlegern nach der Konsultation etwas entgegen gekommen. Ursprünglich hatte er vorgeschlagen, dass nur zwei Drittel der Online-Texte einen Bezug zu einer Sendung haben müssen. Texte ohne Bezug zu einer Sendung dürfen maximal 1.000 Zeichen umfassen.
Weiter hat der Bundesrat entschieden, dass die SRG künftig wichtige politische, wirtschaftliche, sportliche und kulturelle Ereignisse direkt über das Internet übertragen darf, via Video-Live-Stream. Diese Übertragungen entsprächen einem breiten Publikumsbedürfnis, schreibt das UVEK. Bisher waren solche Live-Stream-Übertragungen nur bei gleichzeitiger Übertragung in einem Fernsehprogramm oder nach einer Meldung beim Bundesamt für Kommunikation möglich. Mit dem heutigen Entscheid anerkenne der Bundesrat das Internet als selbstständigen Verbreitungskanal in der Konzession, heißt es in der Mitteilung. (apa)
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