Sechs Monate SEPA-Galgenfrist

Die EU-Kommission plant eine zusätzliche Übergangsfrist für die SEPA-Umstellung und damit für die verpflichtende Verwendung der IBAN bis 1. August 2014. [...]

Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, die Übergangsfrist auf das SEPA-Zahlungssystem um sechs Monate zu verlängern. Die Umstellungsrate sei nicht hoch genug, um einen reibungslosen Übergang zu dem neuen System zu gewährleisten, sagte der zuständige EU-Kommissar Michel Barnier. Das Migrationsenddatum bleibe jedoch der 1. Februar 2014. Ab diesem Zeitpunkt soll für alle Überweisungen und Lastschriften in Österreich die internationale Kontonummer IBAN (International Bank Account Number) anstelle von Kontonummer und Bankleitzahl verwendet werden.

Die OeNB hat gemeinsam mit dem Eurosystem heute darauf hingewiesen, dass in den letzten Monaten von allen Betroffenen – Unternehmen, öffentlichen Verwaltungen und Banken – große Anstrengungen unternommen worden seien, um fristgerecht von den nationalen Zahlungssystemen für Überweisungen und Lastschriften auf die SEPA-Standards umzustellen. Bereits im Dezember 2013 wurden den Angaben zufolge in Österreich rund 50 Prozent aller Lastschriften und 60 Prozent aller Überweisungen im SEPA-Format abgewickelt. Auf Basis der aktuellen Migrationszahlen und der Bemühungen aller Akteure erscheintlaut der OeNB für den österreichischen Zahlungsverkehr die fristgerechte SEPA-Migration mit 1. Februar 2014 realistisch. Die seitens Kommission angestrebte zusätzliche Übergangfrist von 6 Monaten gibt aber Nachzüglern mehr Zeit für die Umstellung.

Ungeachtet der vorgeschlagenen längeren Übergangsfrist empfehlen die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) und das Eurosystem allen Marktteilnehmern, die Umstellung der Überweisungen und Lastschriften auf die SEPA-Formate bis 1. Februar 2014 zu finalisieren. Damit sollen die Parallelphase nationaler Zahlungssysteme und SEPA-Standards und der damit verbundene Aufwand so gering wie möglich gehalten werden. (pi)


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