Social-Media-Tool spioniert Job-Bewerber aus

Immer mehr Arbeitgeber durchleuchten mit der Software "Score Assured" private Nutzerprofile von Job-Bewerbern in sämtlichen sozialen Netzwerken nach verbalen Entgleisungen. Das Tool kalkuliert am Ende des Vorgangs die Tauglichkeit des Aspiranten. [...]

Score Assured scannt sämtliche Kommentare, Einträge und Veröffentlichungen in allen sozialen Netzwerken, in denen der Gesuchte angemeldet ist. Die Einträge laufen durch eine Software, die etwa Schimpfwörter herausfiltert. Zum Schluss kann ein „Score Assured“ feststellen, ob sich die durchleuchtete Person als möglicher Arbeitnehmer oder etwa als Mieter eignet.

„Durch die systematische Suche nach Informationen über Bewerber in sozialen Netzwerken ist eine Vielzahl von personenbezogenen Daten betroffen, deren Richtigkeit, Authentizität und Eignung für die Erhebung infrage stehen. Im Übrigen gilt der Grundsatz, dass Daten beim Betroffenen direkt zu erheben sind“, erklärt der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar die Rechtslage auf Nachfrage gegenüber dem Nachrichtenportal pressetext.

FRAGE DER LEGALITÄT

Experten haben bereits infrage gestellt, ob es gegen die Nutzungsrichtlinien von Plattformen wie Facebook spricht, private Profile in dieser Form zu durchsuchen. Bislang haben die Software-Entwickler noch keine Stellung bezogen. Stimmen wurden indessen jedoch bereits laut, dass es an jedem selbst liege zu entscheiden, was für das Internet geeignet und nicht geeignet sei. „Wenn du ein ganz normales Leben lebst, dann hast du dich ja eigentlich auch um nichts zu sorgen“, unterstreicht Mitbegründer Steve Thornhill von Score Assured. Studien zeigten bereits, dass Arbeitnehmer durchaus einverstanden mit solchen Strategien wären.

„Der Einsatz einer derartigen Software zur Bewerberrecherche ohne ausdrückliche und wirksame Einwilligung der Betroffenen wäre rechtswidrig. Recht und Rechtswirklichkeit fallen in diesem Bereich jedoch massiv auseinander. Am Ende wird die Suche im Verborgenen durch Arbeitgeber und Vermieter nicht zu verhindern sein. Es muss daher allen Betroffenen klar werden: Letztlich ist ihre eigene Kompetenz zum Selbstdatenschutz ganz entscheidend, um Datenmissbräuchen vorzubeugen. Hierzu gehört es, sich kritisch zu fragen, ob man wirklich alles über sich verbreiten muss“, resümiert Caspar abschließend gegenüber pressetext. (pte)


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