Contechnet, Experte für IT-Notfallplanung hat eine neue Datenschutz-Software zur Umsetzung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) präsentiert. [...]
Der Stichtag zur Umsetzung der EU-DSGVO rückt unaufhaltsam näher. Dennoch ist die Verunsicherung bei einigen Verantwortlichen groß. Denn oftmals ist noch recht unklar, wie genau vorzugehen ist. Eine softwaregestützte Lösung kann hierbei aushelfen. Contechnet bietet mit Inprive ein unterstützendes Werkzeug zur Umsetzung der DSGVO-Anforderungen.
Die Software wurde in enger Kooperation mit dem auf Datenschutz spezialisierten Rechtsanwalt Gerald Spyra entwickelt. Die neue Software leitet den Anwender Schritt für Schritt durch die Umsetzung der EU-DSGVO-Anforderungen. Auf diese Weise wird der Beratungsaufwand minimiert. Nachweise z.B. bei Auskunftsverlangen lassen sich auf Knopfdruck erzeugen und können innerhalb der gesetzlichen Frist erbracht werden.
Diese Vorgehensweise versetzt Organisationen in die Lage, das Projekt selbständig und mit einem geringen Beratungsaufwand zu erledigen. Weiterhin wird durch die Dokumentation aller datenschutzrelevanter Verarbeitungen Transparenz geschaffen.
Die Version 1.0 von Inprive verfügt über folgende essentielle Funktionen:
- Mandanten– und Mehrplatzfähigkeit
- Aktualität der Daten durch die dargestellten Verknüpfungen
- Nutzung der Daten für IT-Notfallplanung sowie Informationssicherheit und umgekehrt
- Transparente Darstellung aller Verarbeitungen von personenbezogenen Daten
- Excel-/CSV-Import von bestehenden Verarbeitungen
Roadmap für kommende Versionen steht bereits fest
Die Contechnet-Entwickler arbeiten bereits jetzt mit Hochdruck an der Integration von weiteren Funktionen und Features. So wird z.B. das Aufgabenmanagement den Umsetzungsprozess in der Zukunft noch weiter vereinfachen. Aufgaben lassen sich dann aus der Software heraus direkt erzeugen und an die entsprechenden Verantwortlichen delegieren.
Zu den geplanten Funktionen zählen zum Beispiel die Möglichkeit der Aufnahme von weiteren Gesetzen in die Datenschutzkataloge, wie z.B. Landesdatenschutzgesetz oder nationale Gesetzgebungen. Weiters Auswertungen zur Auskunftspflicht gegenüber Betroffenen mit nur einem Mausklick, integriertes Aufgabenmanagement, ausgewählte branchenspezifische Verarbeitungsverzeichnisse (Stadt/Landkreis, Klinikum, Industrie, Stadtwerke) und die Weiterverarbeitung von technischen und organisatorischen Maßnahmen.
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