Staatliche Beihilfen: EU startet Konsultation zum Leitlinienentwurf für Breitbandnetze

Die Europäische Kommission ruft dazu auf, zur Anwendung der EU-Beihilfevorschriften auf öffentliche Fördermaßnahmen für den Ausbau von Breitbandnetzen Stellung zu nehmen. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie die derzeitigen Leitlinien auf die Ziele der Digitalen Agenda der EU abgestimmt werden können. [...]

Mit den im Entwurf enthaltenen Änderungen soll, wie im Paket der Kommission zur Modernisierung der Beihilfenpolitik vorgesehen, im Breitbandsektor eine Beihilfenpolitik gefördert werden, die im Falle von Marktversagen und zur Erreichung von Zielen, die von gemeinsamem europäischem Interesse sind, sachgerechte Beihilfen einsetzt. Dazu sollen die Regeln gestrafft und Beschlüsse rascher gefasst werden. Stellungnahmen zum Leitlinienentwurf sind bis zum 3. September einzureichen. Auf der Grundlage der Beiträge will die Kommission die endgültigen Breitbandleitlinien im Dezember 2012 annehmen.
Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia, erklärte: „Die Beihilfenkontrolle soll die Digitale Agenda stärken. Gleichzeitig müssen Anreize für privatwirtschaftliche Investitionen bestehen bleiben. Für die Anwendung der EU-Beihilferegeln auf diesen strategisch bedeutenden Sektor ist ein dynamischer Rahmen erforderlich. Unter den gegenwärtigen wirtschaftlichen Umständen ist dies umso wichtiger, als Investitionen und mehr Wettbewerb zu Wachstum und Beschäftigung beitragen können.“
2011 leitete die Kommission die Überarbeitung der Breitbandleitlinien von 2009 mit einer ersten öffentlichen Konsultation auf der Grundlage eines Fragebogens ein. Außerdem gab sie einen Bericht über die Anwendung der aktuellen Regeln in Auftrag. Die meisten Stakeholder waren der Auffassung, das geltende Regelwerk funktioniere gut und bedürfe keiner größeren Änderungen, könne aber an einigen Stellen präzisiert werden. In dem Leitlinienentwurf sind die bestehenden Regeln deshalb klarer und einfacher gestaltet (Lockerung der Vorschriften für Investitionen in ländlichen Gebieten u. a.).
Des Weiteren sind alle Rechtsvorschriften der Kommission in diesem Bereich darauf abgestimmt, die Ziele der Wachstumsstrategie Europa 2020 und einer ihrer Leitinitiativen uneingeschränkt zu flankieren. Da bei der Umsetzung des Ziels, alle EU-Bürger an Breitbandnetze der Grundversorgung anzuschließen, laut der Kommission gute Fortschritte gemacht worden seien, verlagert sich der Schwerpunkt nun auf die Erleichterung des Ausbaus schneller Netze. So wird in den überarbeiteten Leitlinien vorgeschlagen, unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Förderung von Hochgeschwindigkeitsnetzen (über 100 Mbit/s) vorzusehen.
Die überarbeiteten Regeln sollen für mehr Transparenz sorgen, indem die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, alle Informationen über mit staatlichen Mitteln geförderte Breitbandregelungen auf einer zentralen Website zu veröffentlichen bzw. die Verwaltungsaufwand für kleinere Vorhaben zu senken. Im Entwurf wird außerdem vorgeschlagen, Investitionen auf Infrastrukturelemente zu konzentrieren, die nicht unmittelbar mit der Übertragung von Diensten verbunden sind, z. B. Leerrohre oder Dark Fibre (passive Infrastruktur). Investitionen in passive Infrastruktur sind besonders kostenaufwendig. Werden solche Investitionen mit öffentlichen Mitteln finanziert, so steht die Infrastruktur unterschiedslos allen Diensteanbietern zur Verfügung, die erstmals auf dem Markt tätig werden wollen. Dies wiederum soll den Wettbewerb stärken, vor allem für besonders leistungsfähige Breitbandnetze, und sowohl zu einer Verbesserung der Breitbanddienste beitragen als auch die Preise für die Verbraucher in Europa senken. Letztlich könnte der Sektor auch für neue Privatinvestoren wie Investmentbanken oder Pensionsfonds attraktiv werden. (pi)

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