Startup-Allianz fordert Freibetrag von 100.000 Euro

Vertreter der österreichischen KMU-Szene haben sich zusammengeschlossen, um die gemeinsame Position zum Thema Realwirtschaftsinvestitionsfreibetrag zu bekräftigen. [...]

Die Forderung umfasst die Schaffung eines Realwirtschaftsinvestitionsfreibetrages von 100.000 Euro pro Jahr zur Investition in junge Unternehmen und bietet mit mehreren Vorschlägen Lösungen zur Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für alternative KMU-Finanzierungen. Bereits vor kurzem wurde Staatssekretär Harald Mahrer (BMWFW) ein Positionspapier zum Thema alternativer KMU-Finanzierungen überreicht. Der Hintergrund war, dass Österreichs KMU und Startups das Rückgrat der nationalen Wirtschaft bilden und maßgeblich zum allgemeinen Wohlstand in Österreich beitragen. Deswegen haben sich Vertreter der österreichischen Jungunternehmer-Szene gemeinsam mit dem Fachverband der Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Österreich, den AustrianStartups, dem Senat der Wirtschaft, der Austrian Angels Investors Association (aaia) und der Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation (AVCO) zusammengeschlossen, um ihre Forderung nach der Schaffung eines Realwirtschaftsinvestitionsfreibetrags von 100.000 Euro pro Jahr zu bestärken.
„Das gemeinsame Ziel muss die Mobilisierung von privatem Kapital zur Finanzierung der Realwirtschaft und die daraus folgende Schaffung von künftigen Arbeitsplätzen und die Stärkung der Wirtschaftskraft Österreichs sein“, fordert Paul Pöltner, Vorsitzender des Arbeitskreises Crowd-Plattformen im Fachverband Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Österreich. Laut Positionspapier gab es im österreichischen Steuerrecht bereits Steuerbegünstigungen für die Kapitalbereitstellung an Unternehmen, beispielsweise den Sonderausgabenabzug für junge Aktien. Technisch sei es daher relativ einfach, einen „Sonderausgabenabzug“ für Investments in junge Unternehmen, wie zum Beispiel Startups, zu schaffen. Deswegen soll ein Freibetrag von 100.000 Euro bei Investitionen in junge Unternehmen geltend gemacht werden können.
„Unser Vorschlag beinhaltet drei Optionen, die wir zur Diskussion stellen: Erstens, die Schaffung eines Sonderausgabenauszugs für die Investition in junge Unternehmen. Zweitens, die Aufnahme der Investition in junge Unternehmen in den Gewinnfreibetrag. Drittens, die Aufnahme der Unterstützung von jungen Unternehmen in den Spendenabzug. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Vorschläge sind dafür im Positionspapier enthalten und sollen als Grundlage für die Diskussion dienen“, so Pöltner.(pi)

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