Internet-Suchmaschinen wie Google sollen künftig nur einzelne Wörter oder Textteile anderer Internet-Seiten unentgeltlich verwenden dürfen. [...]
Für eine weitergehende Nutzung sollen die Suchmaschinen-Betreiber eine Gebühr an Verlage entrichten. Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages billigte am Mittwoch diesen Kompromiss beim geplanten Leistungsschutzrecht, der kommenden Freitag vom Bundestag verabschiedet werden soll.
Der Bundesverband der Deutschen Zeitungsverleger begrüßte die
Novelle: Damit werde ein wesentlicher Schritt zum Schutz der gemeinsamen Leistungen von Verlegern und Journalisten im digitalen Zeitalter getan, hieß es in einer Mitteilung. Von Google war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. Um das Leistungsschutzrecht war monatelang gestritten worden. Mit der nun vom Fachausschuss gebilligten Fassung werden die ursprünglich geplanten Einschränkungen abgeschwächt. Geplant ist, dass für „einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte“ keine Zahlungsverpflichtung entstehen sollen. Den Suchmaschinen-Betreibern soll es damit möglich sein, Zeitungsartikel kostenlos anzureißen.
Der FDP-Rechtsexperte Manuel Höferlin sagte, das Suchen im Netz bleibe dadurch gewährleistet. Dafür seien aussagekräftige Suchergebnisse notwendig. „Das Zitieren, Verlinken und Auffinden von Texten muss möglich sein“, sagte Höferlin, dessen Partei die Änderungen gefordert hatte. Gleichzeitig solle der Besuch der Originalseiten der Verlage aber nicht überflüssig werden. Der FDP-Politiker räumte ein, dass Unsicherheiten entstehen könnten, was als „kleinster Textausschnitt“ anzusehen ist. Derlei Ungenauigkeiten seien im Urheberrecht nicht ungewöhnlich. Notfalls müssten die Gerichte für Klarheit sorgen.
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