Der deutsche Konzern T-Mobile ist vor dem VwGH mit seinen Beschwerden gegen die Übernahme des Konkurrenten Orange Austria durch 3G Austria abgeblitzt. [...]
Der Beschwerde komme keine – wie von T-Mobile beabsichtigt – aufschiebende Wirkung gegen den Orange/Hutchison-Deal zu, entschied der Verwaltungsgerichtshof. Der VwGH begründet die Ablehnung damit, dass T-Mobile „einen ihr entstehenden unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Nachteil nicht durch Darlegung ihrer gesamten wirtschaftlichen Situation ausreichend konkretisiert“ habe.
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